Tödlicher Bus-Unfall bei Bad Segeberg: Autofahrer verurteilt
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat am Donnerstag einen 22-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht schuldig gesprochen. Das Urteil: Er muss gemeinnützige Arbeit leisten und eine Geldauflage zahlen.
In dem Verfahren ging es um einen Autounfall auf der B432 zwischen Bad Segeberg und Leezen (Kreis Segeberg), bei der eine 16-Jährige ums Leben kam. Die Anklage hatte dem jungen Mann ursprünglich vorgeworfen, am Tag der Tat betrunken und deutlich zu schnell gefahren zu sein. Diese Vorwürfe hätten sich aber in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, erklärte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Das Gericht verurteilte den Mann zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dazu kommt eine Geldlauflage von insgesamt 10.000 Euro. Der Angeklagte muss sie an einen Opferschutzfonds und ein Kinderhospiz zahlen.
Weil der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt noch als Heranwachsender zählte, urteilte das Gericht nach Jugendstrafrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verurteilter flüchtete nach Linienbus-Unfall zunächst
Am 24. Oktober 2020 war der damals 20-Jährige mit seinem Auto von der Straße abgekommen. Sein Wagen kollidierte mit einem Baum und fuhr dann in einen Linienbus auf der Gegenfahrbahn. Eine 16-Jährige, die darin saß, starb noch am Unfallort an ihren schweren Kopfverletzungen. Auch andere Fahrgäste wurden verletzt. Der Mann flüchtete zunächst, stellte sich aber am nächsten Tag mit einem Anwalt der Polizei.