Eine junge Frau hält Geldscheine in der Hand und übergibt sie an eine andere Hand. © picture alliance / Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa | Jens Büttner Foto: Jens Büttner
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AUDIO: Jugendliche verschenkt viel Geld an Chatpartner aus Kiel (1 Min)

Jugendliche schenkt Kieler Onlinebekanntschaft Tausende Euro

Stand: 02.05.2025 13:26 Uhr

Tausende Euro - teils eigenes Geld, teils Geld ihres Vaters - zahlte eine junge Bayerin an einen Jugendlichen aus Kiel. Freiwillig. Die Polizei sieht keine Straftat - das Geld ist vermutlich weg.

Eine Jugendliche aus Bayern hat offenbar über Monate hinweg Tausende Euro an eine Onlinebekanntschaft aus Kiel gezahlt. Das Ganze geschah laut Polizei freiwillig. Demnach nahm der 16 Jahre alte Kieler das Geld zwar an, hatte die 15-Jährige aber nie zu den Zahlungen aufgefordert und sie auch nicht unter Druck gesetzt.

Fünfstellige Summe Bargeld vom Vater

Kennengelernt hatten sich beide über ein Videospiel, so die Polizei. In den vergangenen acht Monaten habe die Bayerin dem Jugendlichen aus Kiel Codekarten eines Onlinehändlers im Wert von 8.000 Euro übermittelt - bezahlt von ihrem eigenen Geld, so die Polizei. Hinzu kam eine fünfstellige Summe Bargeld, die das Mädchen von ihrem Vater nahm.

15-Jährige lockt Kieler mit Bargeld nach Bayern

Die Jugendlichen blieben zunächst über verschiedene Social-Media-Plattformen wie Tiktok in Kontakt - bis der Kieler die junge Frau aus Gerzen bei München blockierte, weil sie aufdringlich geworden sei, so die Polizei. Zum Kontakt kam es dann aber doch wieder. Laut Polizei versprach die Bayerin dem Jugendlichen aus Kiel Geld, wenn sie sich treffen. Am vergangenen Sonntag (27.4.) kamen die beiden dann laut Polizei in Gerzen zusammen, wo die 15-Jährige dem Kieler und seinem Bruder Bargeld in fünfstelliger Höhe übergab.

Letzte Möglichkeit: Zivilklage

Da die Bayerin das Geld freiwillig zahlte gibt es laut Polizei keine strafrechtliche Möglichkeit, das Geld von dem Jungen zurückzufordern. Der Vater hatte offenbar gehofft, die Polizei könne ihm helfen, sein Geld wiederzubekommen. Möglicherweise könne die Familie versuchen, das Geld über das Zivilrecht zurückzubekommen, wenn die Schenkung unwirksam ist, so die Polizei. Die Behörden prüfen wohl auch, ob es sich um eine Form von Ausnutzung handeln könnte. Der Vater könne auch sein Geld von seiner Tochter zurückzufordern, so die Polizei.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 30.04.2025 | 17:00 Uhr

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