Jugendanstalt Schleswig: Strafbefehl gegen zwei Ex-Mitarbeiterinnen
Zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen der Jugendhaftanstalt in Schleswig wird unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen. Nun hat das Amtsgericht Schleswig Strafbefehl gegen beide erlassen.
Das Amtsgericht in Schleswig hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel gegen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Jugendhaftanstalt Schleswig Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und des Missbrauch von Gefangenen erlassen. Nach Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht gegen eine ehemalige Anstaltspsychologin eine Freiheitsstrafe von neun Monaten festgesetzt – gegen eine frühere Abteilungsleiterin sieben Monate. Beide Strafen wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage müssen beide zudem jeweils 1.000 Euro an die Landeskasse zahlen.
Vorwurf: "Bestechung und Missbrauch von Gefangenen"
Den beiden Frauen wird vorgeworfen, mit einem damals 17-jährigen Häftling einen intimen Kontakt gepflegt sowie ihm unzulässige Gegenstände mitgebracht und Telefonmöglichkeiten verschafft zu haben. Außerdem sollen sie sich laut Staatsanwaltschaft für Vollzugserleichterungen zugunsten des Gefangenen eingesetzt haben. Die ehemalige Anstaltspsychologin habe gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, die Abteilungsleiterin nicht, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Verfahren gegen Gefangenen läuft
Der inzwischen volljährige Gefangene wurde inzwischen nach Neustrelitz verlegt, wo er eine andere Jugendstrafe verbüßt. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechung, das der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vorgelegt wird.
Bereits im März wurde der Fall im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags diskutiert. Es gab Kritik am Justizministerium. Die Opposition sowie die zuständige Gewerkschaft, der Bundesverband der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) bemängelten die Kommunikation und Aufarbeitung des Falls.
