Zoll am Bremer Flughafen verhindert Goldschmuggel
Der Zoll am Bremer Flughafen hat in zwei Fällen den Schmuggel von Goldschmuck verhindert. Nach Angaben des Hauptzollamtes Bremen hatte eine 36-jährige Frau bei der Einreise aus Tunesien im Handgepäck Goldschmuck im Wert von mehr als 4.500 Euro dabei, den sie nicht beim Zoll angab. Eine weitere, ebenfalls aus Tunesien einreisende Frau trug Goldarmreifen im Wert von mehr als 7.000 Euro am Handgelenk. Sie habe nicht nachweisen können, dass der Schmuck bereits verzollt wurde, so ein Sprecher. Reisende müssen Waren, die außerhalb der EU gekauft wurden und mehr als 430 Euro wert sind, beim Zoll anmelden und dafür Einfuhrsteuern bezahlen. In diesen beiden Fällen wurden demnach Strafverfahren eingeleitet. Im ersten Fall musste die Frau zudem rund 1.000 Euro Steuern entrichten, im zweiten Fall waren es mehr als 1.500 Euro, hieß es. Da die zweite Reisende nicht in der Lage war, die fälligen Abgaben zu bezahlen, wurde der Schmuck vom Zoll vorerst einbehalten.