OLG Oldenburg: Rennpferd nicht weniger wert als Freizeitpferd

Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat entschieden, dass ein früheres Rennpferd beim Verkauf nicht weniger wert ist als ein Freizeitpferd. Eine Frau aus dem Ammerland hatte geklagt, nachdem sie ein Pferd für 4.500 Euro gekauft hatte. Im Kaufvertrag war festgehalten worden, dass das Tier nur freizeitmäßig geritten worden war. Es stellte sich aber heraus, dass das Tier zuvor als Rennpferd eingesetzt worden war. Die Käuferin wollte daraufhin vom Kauf zurücktreten, die Verkäuferin lehnte das aber ab. Daraufhin klagte die Käuferin. Das Gericht wies ihre Klage zurück. Ein gesundes Tier sei nicht schon deswegen mangelhaft, weil es früher einmal als Rennpferd genutzt wurde, so die Richter.
