Stand: 30.08.2023 10:39 Uhr

OLG Oldenburg: Rennpferd nicht weniger wert als Freizeitpferd

Eine bronzene Figur einer Justitia. © Colourbox Foto:  r.classen
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass nur Alter und Qualität der Haltung für den Wert eines Pferdes relevant sind. (Themenbild)

Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat entschieden, dass ein früheres Rennpferd beim Verkauf nicht weniger wert ist als ein Freizeitpferd. Eine Frau aus dem Ammerland hatte geklagt, nachdem sie ein Pferd für 4.500 Euro gekauft hatte. Im Kaufvertrag war festgehalten worden, dass das Tier nur freizeitmäßig geritten worden war. Es stellte sich aber heraus, dass das Tier zuvor als Rennpferd eingesetzt worden war. Die Käuferin wollte daraufhin vom Kauf zurücktreten, die Verkäuferin lehnte das aber ab. Daraufhin klagte die Käuferin. Das Gericht wies ihre Klage zurück. Ein gesundes Tier sei nicht schon deswegen mangelhaft, weil es früher einmal als Rennpferd genutzt wurde, so die Richter.

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Blick auf den Lappan, das Wahrzeichen der Stadt Oldenburg. © NDR Foto: Julius Matuschik
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 30.08.2023 | 15:00 Uhr

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