Vom Landgericht Stade verurteilte Richterin geht in Revision

Stand: 08.03.2023 21:41 Uhr

Die vom Landgericht Stade wegen Rechtsbeugung verurteilte Richterin hat Revision eingelegt. Sie hatte Menschen ohne Anhörung in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie eingewiesen.

Nun entscheidet der Bundesgerichtshof, ob das Verfahren erneut aufgerollt wird. Das kann laut einer Sprecherin des Landgerichts Stade Monate dauern. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Landgericht Stade hatte die 54-Jährige am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

VIDEO: Rechtsbeugung? Betreuungsrichterin auf der Anklagebank (09.01.2023) (2 Min)

Ehemalige Richterin räumte Vorwürfe ein

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass das Vorgehen der ehemaligen Richterin kein Augenblicksversagen gewesen sei. Die Angeklagte hatte im Verfahren keinen der ihr zur Last gelegten 15 Fälle bestritten, hatte aber ausgesagt, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Sie sei dienstlich und privat überlastet gewesen. Dem folgten die Richter nicht. Die 54-Jährige hätte eine Belastungsanzeige stellen können.

Gegen den Willen in Psychiatrie eingewiesen

Die Frau hatte sich bis 2020 als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg mit Menschen befasst, die nicht in der Lage waren, in rechtlichen Fragen Entscheidungen zu treffen. In 15 Fällen soll sie angeordnet haben, Betroffene, darunter Menschen mit geistigen Behinderungen, gegen ihren Willen in der geschlossenen Anstalt einer Psychiatrie unterzubringen - und das, ohne die Personen persönlich anzuhören.

Ermittlungen liefen seit 2018

Unter bestimmten Bedingungen kann jemand eingewiesen werden, ohne vorher angehört worden zu sein - etwa, wenn akute Suizidgefahr besteht. Aber spätestens innerhalb von 24 Stunden muss der Eingewiesene die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern. Bei sechs der insgesamt 15 Fälle soll das nicht passiert sein. Die Ermittlungen gegen die Richterin laufen seit 2018 - was bedeutet, dass das Amtsgericht Rotenburg die Angeklagte zwei Jahre weiter als Betreuungsrichtern beschäftigt hatte, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits gegen sie ermittelte. Falls das Urteil rechtsgültig wird, verliert die 54-Jährige ihr Richteramt.

Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 06.03.2023 | 18:00 Uhr

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