Bremsschläuche durchtrennt: Urteil gegen 20-Jährige aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine 20-Jährige aufgehoben. Sie soll ihrem damaligen Freund in Lüder (Landkreis Uelzen) geholfen haben, die Bremsschläuche am Auto ihres Stiefvaters zu kappen.
Die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg muss sich erneut mit einem Kriminalfall um durchgeschnittene Bremsschläuche befassen. Der Bundesgerichtshof hat einem Revisionsantrag der Mittäterin stattgegeben und das Urteil gegen sie aufgehoben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ein von dem 22 Jahre alten Haupttäter gestellter Antrag auf Revision wurde abgelehnt. Der Stiefvater hatte damals bemerkt, wie sich jemand an dem Auto zu schaffen machte und den Täter an dessen Kapuze festgehalten. Dieser riss sich los und verletzte den Stiefvater mit einem Messer im Gesicht.
Paar erhielt Jugendstrafe von zwei und dreieinhalb Jahren Haft
Eine Jugendkammer des Landgerichts hatte die Frau im Dezember 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann erhielt für die im Juli 2021 begangene Tat eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft. Die Jugendkammer hatte unter anderem auf gemeinschaftlichen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr geurteilt, bei dem 22-Jährigen mit dem Zusatz der schweren Körperverletzung. Nun soll laut Bundesgerichtshof noch einmal eine andere Jugendkammer über die Frau urteilen.
Bundesgerichtshof nicht einverstanden mit Strafmaß
Der Bundesgerichtshof kritisierte, dass die Bemessung der Jugendstrafe für die 20-Jährige rechtsfehlerhaft sei. Es sei nicht auszuschließen, dass eigentlich eine geringere Haftdauer oder eine Aussetzung der Haft auf Bewährung angebracht gewesen wären. Unter anderem monierte der Gerichtshof, dass die Jugendkammer am Landgericht Lüneburg nonverbale Aussagen der 20-Jährigen zu stark bewertet habe. Die Kammer hatte in ihrem Urteil unter anderem geschrieben, dass die Frau "konstant desinteressiert und gelangweilt dreingeschaut und keine Miene verzogen" habe. Auch im Jugendstrafrecht dürfe zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zum Nachteil der angeklagten Person verwertet werden.
