A26 in Buxtehude: OVG sieht Planungsmängel bei Autobahnzubringer
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat sein Urteil vom Dezember zum geplanten Buxtehuder Autobahnzubringer jetzt schriftlich begründet. Es geht dabei besonders auf Planungsmängel ein, auf die Anwohner seit Langem hinweisen. Sie leben an der Rübker Straße, die zum Zubringer ausgebaut werden soll. Die künftige Lärmbelastung hat der Landkreis Stade bei seinen Bauplänen nach Ansicht des Gerichts zu wenig berücksichtigt. Zudem kritisieren die Richter, dass andere Zubringer-Varianten nicht genügend abgewogen worden seien. Das OVG hatte den Planfeststellungsbeschluss für den Zubringer im Dezember für rechtswidrig erklärt, ihn aber nicht aufgehoben. Der Landkreis Stade bekommt damit die Chance, die Mängel zu beheben, damit der Zubringer zur A26 gebaut werden darf.