Göttinger Anwalt Fuellmich zu Haftstrafe verurteilt
Reiner Fuellmich wurde vom Landgericht Göttingen am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er Geld veruntreut hat.
Der Göttinger Anwalt Fuellmich war Gesellschafter bei dem sogenannten Corona-Ausschuss. Dabei wurde in Online-Sitzungen über die Corona-Maßnahmen spekuliert und die Gefährlichkeit des Virus bezweifelt. Nach Ansicht der Richter habe der Göttinger Anwalt gegen die Satzung verstoßen, indem er Spendengelder auf das Konto seiner Frau in Höhe von 200.000 Euro und weitere 500.000 Euro auf ein eigenes Konto überwiesen hat. Das Geld habe er für Haus- und Gartenarbeiten ausgegeben, was nicht von seinen Mit-Gesellschaftern gebilligt worden war.
Gericht: Prozess wurde bewusst verschleppt
Laut Gericht war dem 66-Jährigen bewusst, dass er rechtswidrig handelt - er habe die juristischen Kenntnisse. Fuellmich hatte im Prozess ausgesagt, dass er die Gelder vor dem Zugriff des Staates habe schützen wollen. Nach Ansicht der Kammer waren zudem diverse Beweisanträge der Verteidigung unerheblich begründet oder unzulässig. Sowohl Fuellmich als auch seine Verteidiger hätten den Prozess bewusst verschleppt, so das Gericht. Fünf Monate seiner U-Haft werden daher nicht auf die Haftstrafe angerechnet. Fuellmich sitzt seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft.
Fuellmich will Revision beantragen
Rund 30 Anhängerinnen und Anhänger hatten den Prozess im Zuschauerraum begleitet. Fuellmich winkte und jubelte ihnen am Donnerstag im Gerichtssaal. Auch Vertreter sogenannter Alternativer Medien waren anwesend. Bei der Urteilsverkündung wirkte Fuellmich gelassen. Dem NDR Niedersachsen gegenüber kündigte er danach an, Revision beantragen zu wollen.
In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Reiner Fuellmich seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Dies ist nicht korrekt. Er ist seit 2023 in U-Haft. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.
