Frau in Maisfeld getötet: Zehn Jahre Haft für 59-Jährigen

Stand: 26.02.2024 20:08 Uhr

Am Landgericht Göttingen ist am Montag das Urteil gegen einen 59-Jährigen gefallen. Er hatte nach Auffassung des Gerichts in einem Maisfeld nahe Northeim eine Frau erstochen.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. In der Urteilsbegründung hieß es, die Indizien würden den Mann schwer belasten: Die Polizei hatte bei ihm ein Messer mit DNA-Spuren des Opfers gefunden. Später wurde an einem Böschungshang das Handy des Opfers entdeckt - an diesem befand sich DNA des Täters. Zeugen hatten darüber hinaus ausgesagt, dass der Mann zur Tatzeit im Maisfeld gewesen sei. Auch das Muster der Tat belastet ihn. Denn vor dem Fall aus dem September 2021 hatte er auf sehr ähnliche Art und Weise Frauen angegriffen.

Dritte Tat aus dem Maßregelvollzug heraus - Protest von Anwohnern

Der 59-Jährige ist ein mehrfach verurteilter Straftäter. Er sitzt seit mehr als 40 Jahren im Maßregelvollzug in Moringen ein. Zum Zeitpunkt der Tat lebte er in einer Außenwohngruppe, die er unter Auflagen verlassen durfte. Die Tötung im September 2021 war seine dritte Tat aus dem Vollzug heraus. Das Opfer, eine 64-jährige Frau, soll der Mann nicht gekannt haben. Er stach fünfmal auf sie ein. Die Frau starb noch vor Ort an ihren schweren Verletzungen. In der Vergangenheit hatte der Mann mehrere ihm unbekannte Frauen zum Teil lebensgefährlich mit einem Messer verletzt. Der Tod der 64-Jährigen im September 2021 hatte Proteste bei Anwohnerinnen und Anwohnern nach sich gezogen. Diese warfen den Behörden vor, sie nicht vor dem Mann geschützt zu haben.

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Prozess: 59-Jähriger soll Frau in Maisfeld getötet haben (07.11.2023)

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat in einer Außenwohngruppe im Maßregelvollzug untergebracht. 1 Min

Mann bestreitet Vorwürfe vor Gericht

Bereits kurz nach der Tat war der Angeklagte ins Visier der Ermittler geraten: Ein Bekannter hatte ausgesagt, ihn in der Nähe des Tatorts bei Northeim gesehen zu haben. An einem Verhandlungstag im November 2023 stritt der Angeklagte die Tat ab. Er habe das Opfer weder gesehen noch sei er der Frau begegnet. Der Sohn des Opfers trat als Nebenkläger in dem Prozess auf. Sein Anwalt sagte vor Gericht, dass er von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei.

Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 26.02.2024 | 18:00 Uhr

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