Abschreckendes Urteil: Göttinger Fahrraddieb muss ins Gefängnis
Das Amtsgericht Göttingen hat am Mittwoch einen Fahrraddieb zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen. Das Urteil solle abschrecken, so der Richter.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige aus Bovenden (Landkreis Göttingen) im Jahr 2023 drei hochwertige Fahrräder gestohlen hat. Die Räder hätten jeweils einen Wert zwischen 1.000 und 4.000 Euro gehabt. Zudem soll der Mann ein Messer dabei gehabt und zweimal versucht haben, weitere Räder zu entwenden - vor allem Rennräder und E-Bikes. Das Messer habe er zwar nicht eingesetzt, für einen Diebstahl mit Waffen sieht das Gesetz aber eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, heißt es vom Amtsgericht.
Hartes Urteil als Abschreckung
"Wir wollen mit diesem Urteil auch eine abschreckende Wirkung erzielen", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Scherrer. Denn nirgendwo in Deutschland werden laut der Polizei verhältnismäßig mehr Fahrräder gestohlen als in Göttingen. Allein im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in der Universitätsstadt mehr als 2.800 Fahrraddiebstähle mit einem Gesamtschaden von mehr als 4,7 Millionen Euro.
Das Gericht sieht möglichen Rückfall beim Verurteilten
Neben der Abschreckung begründet das Gericht die Haftstrafe auch mit einer negativen Sozialprognose für den 27-jährigen. Der Mann habe sich durch die Diebstähle eine dauerhafte Einnahmequelle für seine Familie sichern wollen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er sei verheiratet und habe zwei kleine Kinder, so Scherrer. Der Angeklagte sagte, dass er seine "Lektion gelernt" habe. Das sah das Gericht anders. Der Bruder des Mannes sei bei den Taten dabei gewesen, er konnte sich allerdings ins Ausland absetzen. Diese Gefahr bestehe auch beim 27-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Richter Scherrer geht davon aus, dass die Verteidigung Berufung einlegen wird.
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