Busse stehten auf dem KVG Betriebsgelände in Lüneburg. © NDR Foto: Dominik Semrau
Busse stehten auf dem KVG Betriebsgelände in Lüneburg. © NDR Foto: Dominik Semrau
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AUDIO: Warnstreik im ÖPNV: Busse in Nordhorn stehen still (2 Min)

Ver.di droht mit weiterem Warnstreik im ÖPNV in Niedersachsen

Stand: 24.04.2025 10:24 Uhr

Wegen eines Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr sind am Dienstag viele Busse in Niedersachsen ausgefallen. Ver.di hat einen weiteren Ausstand angekündigt, sollte die Arbeitgeberseite kein besseres Angebot vorlegen.

Von dem Warnstreik betroffen waren am Dienstag unter anderem die KVG Braunschweig, KVG Stade und KVG Lüneburg sowie die Verkehrsbetriebe in Hildesheim, Verden und Gifhorn. In einigen Regionen war auch der Schülerverkehr betroffen, etwa in der Grafschaft Bentheim. Die Gewerkschaft zog eine positive Bilanz. "In den betroffenen Regionen sind am Dienstag so gut wie keine Busse der bestreikten Unternehmen aus den Depots gefahren", sagte ver.di-Sprecher Marian Drews. Der Termin des Warnstreiks sei bewusst gewählt worden: "Noch vor Beginn der Abiturprüfungen und mit langer Vorlaufzeit angekündigt, um den Druck auf die Arbeitgeber vor der nächsten Verhandlungsrunde am 28. April zu erhöhen - ohne die Fahrgäste über Gebühr zu belasten." Allein in Nordhorn haben sich nach NDR Informationen rund 50 Busfahrerinnen und Busfahrer am Ausstand beteiligt.

Ver.di: "Arbeitgeber haben es jetzt in der Hand"

Hintergrund des Warnstreiks sind die Verhandlungen um einen neuen Tarifvertrag im Tarifbereich "Verkehrsbetriebe Niedersachsen". Das zuletzt von der Arbeitgeberseite vorgelegte Angebot reicht aus Sicht von ver.di nicht aus. Die Gewerkschaft fordere ein besseres Angebot der Arbeitgeberseite am 28. April, "so dass wir auf dieser Grundlage in der dritten Runde am 5. Mai, ohne weitere vorherige Arbeitskampfmaßnahmen zu einem Abschluss kommen können", sagte ver.di-Sprecher Drews. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, kündigte ver.di einen erneuten Warnstreik für Dienstag, den 29. April, an. "Die Arbeitgeber haben es jetzt in der Hand", sagte Drews. "Wir hoffen aber, dass ein weiterer Streik nicht notwendig sein wird."

Kritik am Warnstreik durch Arbeitgeber

Der Arbeitgeberverband Nahverkehr Niedersachsen (AVN) kritisierte den Warnstreik am Dienstag als unverständlich. Es habe bislang nur einen Verhandlungstermin gegeben, die Arbeitgeberseite sei konstruktiv mit einem Angebot eingestiegen, sagte Verhandlungsführer Uwe Gaßmann. Es sei nicht nachvollziehbar, dass danach zu einem Warnstreik aufgerufen wurde. "Es ist ein normaler Prozess, dass man sich aufeinander zubewegt", sagte Gaßmann. Die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen seien zudem sehr herausfordernd. "Der finanzielle Spielraum der Aufgabenträger ist stark begrenzt", sagte der Verhandlungsführer am Dienstag.

Beschäftigte fordern Lohnanpassung

Der aktuelle Tarifvertrag gilt laut ver.di für rund 2.500 Beschäftigte. Nach Angaben der Gewerkschaft erhalten die Beschäftigten im Tarifbereich "Verkehrsbetriebe Niedersachsen" weniger Lohn als ihre Kolleginnen und Kollegen im Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N). Die Differenz im Fahrdienst betrage bis zu 3,30 Euro pro Stunde. Ver.di fordert unter anderem, den Lohn auf das Niveau des TV-N anzuheben. Dieser Tarifvertrag biete mehr Entwicklungspotential für die Angestellten, sagte der Betriebsratsvorsitzende der KVG Lüneburg, Detlef Liepold, dem NDR Niedersachsen.

ÖPNV-Warnstreiks im Februar - anderer Tarifkonflikt

Bereits zu Beginn des Jahres hatten Warnstreiks in vielen Städten Niedersachsens den öffentlichen Nahverkehr lahmgelegt - damals waren Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ausschlaggebend. Zu einer Einigung in dem Tarifstreit kam es Anfang April, bis 9. Mai läuft noch eine ver.di-Mitgliederbefragung über den Abschlussvorschlag.

Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?

Bei Warnstreiks handelt es sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorwiegend um kurzfristige Arbeitsniederlegungen. Diese umfassen etwa wenige Arbeitsstunden oder einzelne Schichten und können wiederholt werden. Das Ziel: Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und Kampfbereitschaft zu signalisieren. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch mal über mehrere Tage, die Grenzen zu einem Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Unterscheidung. Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht des DGB jedoch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 22.04.2025 | 15:00 Uhr

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