Abgeordneten-Bezüge bleiben unangetastet
Die finanzielle Vorsorgung der 71 Landtagsabgeordnete wird nun doch nicht gekürzt. Besonders die als üppig kritisierten Übergangsgelder bleiben erhalten. Das ist das Ergebnis einer Expertenkommission des Parlaments. SPD und CDU haben sich dabei durchgesetzt. Es bleibt alles beim Alten. Scheiden Abgeordnete nach fünf Jahren Parlamentstätigkeit aus, bekommen sie weiter bis zu drei Jahre lang Übergangsgeld - diese 36-Monats-Frist gibt es in keinem anderen Landesparlament.
Übergangsgelder werden nicht angetastet
Die Koalitionsfraktionen sehen sich jedoch durch eine Anhörung von Rechtsexperten bestätigt, Übergangsgelder würden nicht den vollen Abgeordneten-Diäten entsprechen, unterm Strich werde in anderen Länder sogar mehr ausgezahlt, erklärten SPD und CDU. Linke und Grüne hatten sich dagegen für ein nur noch zweijähriges Übergangsgeld stark gemacht. Die Hilfen sollen dazu dienen, den Übergang von Parlamentstätigkeit in einen neuen Job zu erleichtern. Die Opposition wollte auch bei der Altersversorgung kürzen, aber auch dagegen hat sich die Koalition gestemmt. "Kein Änderungsbedarf", hieß es.
Kommission: 71 Abgeordnete sind nötig
Die Abgeordneten-Pension bleibt folglich trotz Experten-Kritik zum Beispiel des Bundes der Steuerzahler unangetastet. Nach zehn Jahren liegt sie bei 1.118 Euro. Den höchstes Versorgungsgrad mit 71,75 Prozent der Abgeordneten-Diät von aktuell 5.400 Euro erreichen Parlamentarier nach 22 Jahren Landtagszugehörigkeit. Auch bei der Größe des Parlaments ändert sich nichts. 71 Abgeordnete seien nötig, um politische Arbeit zu gewährleisten, heißt es. Am Mittwoch berät der Landtag die Ergebnisse. Themen zum Start der letzten Situngswoche vor der Sommerpause sind auch die Elbe-Flut und das neue Kita-Gesetz, das mehr Betreuer vorsieht und eine Entlastung bei den Elternbeiträgen festschreibt.