Testpflicht für Ungeimpfte in Rostock und Schwerin
In Rostock und Schwerin müssen Ungeimpfte wieder einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, wenn sie ins Kino, Fitnesscenter, zum Friseur oder in den Innenbereich einer Gaststätte wollen. Beide Städte haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
In Rostock und in Schwerin gilt derzeit die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Menschen. Grund ist die hohe Inzidenz in beiden Städten. Besonders hoch ist sie derzeit in Rostock mit mittlerweile 59,3.
Inzidenzwert über 50
Am Sonntag wurden in der Hansestadt 31 neue Infektionen mit dem Corona-Virus registriert. In Schwerin ist die Inzidenz mit 43,9 niedriger, aber auch in der Landeshauptstadt lag der Wert in den vergangenen Tagen über 50. Damit gelten auch dort die neuen Regelungen für Besuche beim Friseur, in Museen oder im Innenbereich von Gaststätten. Hier brauchen Menschen, die nicht geimpft sind, einen negativen Corona-Test. Das gleiche gilt in Fitnesscentern, in Schwimmhallen und Sportvereinen.
Maskenpflicht an Schulen
Die Testpflicht gilt auch für ungeimpfte Gäste in Hotels. Sie brauchen alle 72 Stunden einen Nachweis, dass sie nicht infiziert sind. In Rostock öffnen deswegen mehrere neue Teststationen. In Schulen gilt weiter die Maskenpflicht. Aufgehoben wird die Testpflicht erst, wenn in den Kommunen die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 liegt.
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