Der Herbst ist da - und mit ihm die Wildsaison
Im Herbst, wenn die Brunftzeit bei Rot- und Damwild in vollem Gange ist, erhöht sich auch auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns die Unfallgefahr. Vor allem in der Dämmerung ist deshalb Vorsicht geboten, da Wildtiere in dieser Zeit bevorzugt unterwegs sind. Die Brunftzeit tut ihr Übriges und sorgt dafür, dass so manche Hirschkuh geradezu "blind vor Liebe" die Straße kreuzt. Der ADAC geht davon aus, dass pro Jahr etwa 250.000 Schadensfälle auf Wildunfälle zurückgehen.
Unfall mit Vögeln, Nutz- oder Haustieren
Wer teilkaskoversichert ist, bekommt die Reparaturkosten nach einem Wildunfall erstattet. In jedem Fall sollte man seine Vertragsbedingungen überprüfen: Viele Versicherungen beschränken ihre Ersatzpflicht auf Unfälle mit Haarwild. Dazu gehören zum Beispiel Wildschwein, Reh oder Hirsch. Bei einem Unfall mit Vögeln ist die Sachlage weniger eindeutig: Im Allgemeinen deckt die Teilkaskoversicherung diese Schäden nicht ab. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, welche Erstattungspflichten im speziellen Teilkaskovertrag festgehalten sind. Auch Kollisionen mit Nutz- oder Haustieren, wie Kühe, Pferde oder Hunde, werden von der regulären Teilkaskoversicherung nicht erfasst. Es ist also die Überlegung wert, eine Versicherung abzuschließen, welche die Erstattungspflicht etwas weiter fasst und auch Unfälle mit Nutztieren und Federvieh einschließt. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Versicherer beraten. Nähere Informationen bekommen Sie auch beim Bund der Versicherten (BdV).
Richtiges Verhalten
In den meisten Fällen lassen sich Unfälle durch Wildtiere auf der Straße kaum verhindern. Entscheidend ist jedoch, wie Sie darauf reagieren. Der ADAC empfiehlt: "Draufhalten" und bremsen statt gefährliche Ausweichmanöver riskieren. Diese können zu schweren Unfällen führen, wenn man versehentlich in den Gegenverkehr gerät.
Im Falle des Falles: Die Polizei informieren
Nach einem Wildunfall ist es zunächst wichtig, die Polizei zu informieren. Diese kann, wenn Wildtiere verletzt wurden, den zuständigen Jagdpächter oder Förster benachrichtigen. Auch was die Schadensregulierung angeht, empfielt sich die Unfallaufnahme bei der Polizei, die an Ihre Versicherung weitergeleitet wird.
