Hugo von Hofmannsthal und Richard Strauss (am Flügel): Silhouette von 1914 von W. Bithorn. © picture-alliance / akg-images

Schutz und Verdienst für Komponisten

Sendung: ZeitZeichen | 01.07.2013 | 20:15 Uhr | von Bock, Veronika/Biermann, Ulrich
15 Min

Wem gehört die Musik? Wer darf an ihr verdienen? Eine Frage, die sich so mancher Komponist schon vor der Erfindung des Grammophons stellte. Seitdem es allerdings Schallplatten und Tonträger gibt, hat sich diese Frage noch verschärft. Insbesondere der Komponist Richard Strauss setzte sich dafür ein, dass die Deutsche Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) am 1. Juli 1903 gegründet wurde - ein Vorläufer der GEMA. In Frankreich gab es eine solche Verwertungsgesellschaft schon 50 Jahre früher.

Emil Berliner mit Zink-Schallplatte und Grammophon. © picture-alliance / dpa | Fotoreport Deutsche Grammophon

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