Laut Schengen-Protokoll ist jedes EU-Land verpflichtet, die unerlaubte Abgabe und die unerlaubte Ausfuhr von Cannabis unter Strafandrohung zu verbieten.
Besitz und Erwerb von Cannabis sind für Erwachsene seit dem 1. April unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zugleich wurde der Jugendschutz erhöht.
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