Corona-Regeln: Neue Pläne und aktuelle Maßnahmen
Derzeit sind in Deutschland nur noch "Basisschutzmaßnahmen" gegen Corona vorgesehen. Zum Herbst hin wird das Regelwerk - insbesondere die Maskenpflicht - aber voraussichtlich angepasst. Ein Überblick über die Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und im Bund.
Laut einem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz sollen die Länder ab 1. Oktober 2022 wieder eine ausgeweitete Maskenpflicht in Innenräumen verhängen dürfen, wenn die Pandemielage "angespannt" ist. Im Flug- und Fernbahnverkehr bleibt sie den Plänen zufolge unabhängig vom Infektionsgeschehen bundesweit bestehen, auch soll es länderunabhängig eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben. Ausgenommen vom Test sollen dabei Menschen sein, die in den vergangenen drei Monaten geimpft wurden oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen können. Darüber hinaus wäre es Ländersache, im Personennahverkehr und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen gegebenenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung vorzuschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben (3G-Regel). Diese Regelung wird aber von vielen Ländern kritisiert, sie fordern noch Änderungen.
Maskenpflicht in der Schule nur noch in Ausnahmefällen
Die Länder könnten dem Entwurf zufolge auch Tests in Schulen, Kitas und Asylbewerber-Unterkünften vorschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule soll nur gelten, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Stellen Landesparlamente eine verschärfte Gefahrenlage fest, sollen auch Teilnehmergrenzen für Indoor-Veranstaltungen und verpflichtende Masken bei Veranstaltungen drinnen und draußen möglich sein.
Schulschließungen und Lockdowns nicht vorgesehen
Schulschließungen oder andere Lockdowns sehen die Pläne für das neue Infektionsschutzgesetz bundesweit nicht vor. Der Entwurf wurde zwischen Bundesgesundheits- und Justizministerium abgestimmt. Damit er in Kraft treten kann, müssen sich noch das Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz soll bis zum 7. April 2023 gültig sein.
- Teil 1: Maskenpflicht in der Schule nur noch in Ausnahmefällen
- Teil 2: Infektionsschutzgesetz: Was bundesweit derzeit gilt
- Teil 3: Corona-Regeln: Unterschiede in den Nordländern
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