01.10.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Henning Radtke, Stephan Harbarth (Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts und Yvonne Ott, aufgenommen vor Beginn der Urteilsverkündung zum «Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen». Laut dem Urteil sind einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung in Teilen verfassungswidrig. © dpa Foto: Uli Deck

Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz in Teilen rechtswidrig

Sendung: Aktuell | 01.10.2024 | 13:22 Uhr | von Rein, Sabine / Hempel, Klaus
5 Min | Verfügbar bis 01.10.2026

Das Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts muss geändert werden, unter anderem die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.

Richter des Bundesverfassungsgerichts © picture alliance/dpa Foto: Uli Deck

BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sind zum Teil verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Mehr bei tagesschau.de. extern

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