Ein Mann füllt einen Urlaubsantrag aus. © dpa Foto: Julian Stratenschulte

Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nicht automatisch

Sendung: Wirtschaft | 21.12.2022 | 07:40 Uhr | von Nicolas Lieven
4 Min | Verfügbar bis 21.12.2024

Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr automatisch nach drei Jahren, das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt - Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre Angestellten nicht rechtzeitig darauf hinweisen.