Ausschnitt des Reichsgesetzblatts vom 17. August 1938: "Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" (Reichsgesetzblatt I 1938 S. 1044, Scan der Österreichischen Nationalbibliothek) © Gemeinfrei / Creative Commons CC0 License

Judenverfolgung per NS-Verordnung: Aus Michael wird Hesekiel

Sendung: ZeitZeichen | 05.01.2018 | 20:15 Uhr | von Dänzer-Vanotti, Irene
15 Min | Verfügbar bis 31.12.2099

Am 5. Januar 1938 erlassen die Nationalsozialisten das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen". Fortan sollen Juden durch Zwangsvornamen gekennzeichnet sein. Die einzelnen Bestimmungen formulierte der nationalsozialistische Jurist, der in der Bundesrepublik Adenauers Kanzleramt leitete: Hans Globke.

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