Corona: Schärfere Maskenpflicht in Hamburg
Zum Schutz vor einer Corona-Infektion wird auch in Hamburg die Maskenpflicht ausgeweitet.
In Bussen und Bahnen und beim Einkaufen sowie bei Gottesdiensten, bei Behördengängen und bei Gesundheitsbehandlungen müssen Menschen ab 14 Jahren ab dem 22. Januar grundsätzlich medizinische Masken tragen. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- und Stoffmasken sind dort zukünftig nicht mehr gestattet.
Tücher oder Kleidungsstücke reichen nicht mehr aus
Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, dazu gehören auch Büros und Betriebe. Erst am Arbeitsplatz dürfen die Masken abgenommen werden, bei mindestens 1,50 Meter Abstand zum nächsten Kollegen oder zur nächsten Kollegin. Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke reichen dort nicht mehr aus.
Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs von der Tragepflicht befreit.
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kündigte an, dass es Bußgelder bei Verstößen wohl ab dem 1. Februar geben könnte.
