Gericht: Kiez-Party mit 250 Gästen bleibt untersagt
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag abgelehnt, der eine Party auf dem Hamburger Kiez ermöglichen sollte.
Die Feier sollte am Sonnabend um 23 Uhr in einem Restaurant auf der Reeperbahn steigen und erst im Morgengrauen enden, so der Plan der Veranstalter. 250 Gäste sollten kommen, alle sollten vorher einen Corona-Schnelltest machen.
Verstoß gegen "Tanzverbot"
Doch das Hamburger Verwaltungsgericht machte jetzt einen Strich durch die Rechnung. Nach seiner Überzeugung hätte die Party gegen zahlreiche Corona-Auflagen verstoßen, die nach wie vor in Hamburg gelten - insbesondere gegen das Verbot, "Tanzlustbarkeiten" in geschlossenen Räumen zu veranstalten. Auch das Schutzkonzept überzeugte das Verwaltungsgericht nicht, deshalb sei auch keine Ausnahme-Regelung möglich.
Damit haben die Richter in diesem Fall anders entschieden, als bei einer geplanten Hochzeitsfeier - dort darf mit mehr als 50 Gästen getanzt werden. Denn die allermeisten von ihnen sind geimpft und zählen deshalb für das Gericht nicht mehr mit. Ob die Richter die Party auf der Reeperbahn nur für Geimpfte erlaubt hätten - dazu steht nichts in der Begründung. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Einigung in Baden-Württemberg
Am Dienstag hatte sich Baden-Württemberg mit Clubbetreibenden geeinigt, Tanzen ohne Maske unter bestimmten Bedingungen wieder zu erlauben.
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