Hinweis der Redaktion:In einer vorherigen Version des Artikels haben wir geschrieben, dass Bund und Länder das D-Ticket mit jeweils 1,5 Millionen Euro subventionieren. Das ist nicht korrekt, es sind jeweils 1,5 Milliarden Euro.
In einer vorigen Version dieses Artikels lautete die Überschrift "Mukran: LNG-Terminal mit zweitem Regasifizierungsschiff betriebsbereit". Da die Schiffe noch nicht miteinander verbunden sind und noch eine Genehmigung für den Regelbetrieb fehlt, haben wir die Überschrift korrigiert.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels haben wir Dr. Holger Maurer fälschlicherweise als Leiter der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin bezeichnet. Maurer ist jedoch Leitender Oberarzt, die Direktorin der Klinik ist Frau Prof. Dr. Carla Nau.
Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version dieses Textes war von einem Minus von gut zwei Millionen Tonnen die Rede. Richtig ist, dass der Rostocker Hafen eine Million Tonnen weniger umgeschlagen hat. Wir haben die Angaben korrigiert und bitten um Entschuldigung.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir berichtet, dass 500 Lebenshilfe-Mitarbeiter schlechte Arbeitsbedingungen beklagen. Dies ist nicht korrekt. Wir haben die Zahl korrigiert.
Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version dieses Artikels hieß es, dass einer der Verdächtigen 19 Jahre alt ist. Dies ist nicht korrekt. Laut Polizei handelt es sich um einen 29 Jahre alten Verdächtigen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Dalyan habe einen Notenschnitt von 0,6. Die Schule hat den Durchschnitt inzwischen auf 0,7 korrigiert.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war die Rede von neun Menschen, die ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Nach aktuellen Angaben des Rettungsdienstes waren es sieben. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels ist uns ein Fehler unterlaufen. Es hieß, dass das Landgericht Oldenburg den Fall neu verhandeln muss. Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil des Landgerichts Oldenburg allerdings erst auf Rechtsfehler und entscheidet dann, ob es zu einer Neuverhandlung kommt.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrages ist uns ein Fehler unterlaufen. Da hieß es, der 1840 eröffnete Bad Harzburger Bahnhof stehe unter Denkmalschutz. Das Gebäude von 1840 stand aber nur bis um 1905 und wurde damals größtenteils abgerissen. Das Bahnhofsgebäude in seiner heutigen Form steht tatsächlich unter Denkmalschutz, ist aber erst 1905 gebaut worden.
Reden wir darüber! Wenn uns Fehler unterlaufen, nennen wir sie in der Rubrik "NDR Info im Dialog" und stellen sie richtig. Wir gehen auch auf Kritik von Hörerinnen und Hörern ein.
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