Zweitwohnungsbesitzer müssen zurück in die Heimat
Inhaber von Zweitwohnungen an der Küste dürfen nicht in ihren Ferienwohnungen bleiben. Der Schutz der Menschen vor dem Coronavirus habe Vorrang, entschied das VG Oldenburg.
Inhaber von Zweitwohnungen an der Küste dürfen nicht in ihren Ferienwohnungen bleiben. Der Schutz der Menschen vor dem Coronavirus habe Vorrang, entschied das VG Oldenburg.