Stand: 23.01.2025 11:16 Uhr

Neue Regel für Zweitwohnungssteuer auf Fehmarn ist rechtens

Eine Frau arbeitet an einem Comupterarbeitsplatz, im Vordergrund ist ein Steuergesetzbuch zu sehen. © Picture Alliance Foto: Marijan Murat
Auf Fehmarn herrscht nach einem Steuer-Urteil des Oberverwaltungsgerichts jetzt Klarheit.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) hat entschieden, dass die neue Steuersatzung der Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein) rechtlich in Ordnung ist. Geklagt hatte ein Mann aus Niedersachsen, mit einer Zweitwohnung in Burgtiefe, weil Betroffene mit Objekten in sehr guten Lagen besonders stark zur Kasse gebeten wurden. Das sei nicht in Ordnung, entschied auch das Verwaltungsgericht. Daraufhin wurde die Steuersatzung überarbeitet und ist jetzt laut Oberverwaltungsgericht auch rückwirkend rechtmäßig.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 23.01.2025 | 08:30 Uhr

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