"Letzte Generation": Staatsanwaltschaft Flensburg erhebt Anklage

Stand: 19.01.2024 12:03 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat zweifache Anklage gegen Anhänger der Protestgruppe "Letzte Generation" erhoben. Es geht um Sachbeschädigung in Höhe von mehr als 1,3 Millonen Euro und Hausfriedensbruch.

Eine Gruppe von insgesamt sechs Angeklagten soll im Juni 2023 unter anderem ein Privatflugzeug auf Sylt (Kreis Nordfriesland) mit orangener Lackfarbe beschmiert haben. So lautet der Vorwurf der ersten von zwei Anklagen. Die Anhänger der Initiative hatten demnach den Zaun des Flughafens durchtrennt und sich so unbefugt Zutritt verschafft. Die Anklageschrift beziffert den Schaden allein für diese Aktion auf mehr als eine Million Euro. Eine weitere Aktion der Gruppe gab es auf dem Golfplatz des Hotels Budersand, wo Rasen beschädigt worden sein soll. Der Schaden beläuft sich dort auf etwa 1.600 Euro. Für beide Fälle wird den Beschuldigten Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Anklagen beziehen sich auf Tatbestände in Neustadt und auf Sylt

Orangene Farbe klebt am Eingang des Geschäftes "Dior" auf Sylt © NDR Foto: Andreas Rackow
Ein Geschäft auf Sylt nach einem Farb-Protest der Letzten Generation im Juni 2023.

Laut Staatsanwaltschaft müssen sich weitere Anhänger der "Letzten Generation" in einer zweiten Anklage wegen Farbattacken im Sylter Hotel Miramar, auf zwei Geschäfte in Kampen sowie der Besetzung und Einfärbung einer privaten Motorjacht im Hafen von Neustadt (Kreis Ostholstein) verantworten. Die drei Taten fanden ebenfalls im Juni vergangenen Jahres statt. Der laut Anklage entstandene Schaden beläuft sich im Falle des Hotels auf rund 46.000 Euro, bei den zwei Geschäften auf insgesamt mehr als 70.000 Euro und bei der Jacht auf mindestens 250.000 Euro. Angeklagt seien insgesamt fünf Personen, die in nahezu identischer Besetzung an den drei Taten beteiligt waren, heißt es in der zweiten Anklageschrift.

Die Anklagen könnten am Amtsgericht Niebüll (Kreis Nordfriesland) verhandelt werden. Den Angeklagten drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren.

Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

In einem weiteren Verfahren wird gegen einzelne andere Gruppenmitglieder der "Letzten Generation" wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft nennt als Gründe unter anderem Angriffe auf die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur. Auch dabei sind Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.

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Orangene Farbe klebt am Eingang des Geschäftes "Dior" auf Sylt © NDR Foto: Andreas Rackow

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 19.01.2024 | 11:00 Uhr

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