Stand: 27.11.2024 14:54 Uhr

Landesregierung SH fordert mehr Befugnisse bei DNA-Abgleich

Schematische Darstellung einer Doppelhelix. © fotolia.com Foto: norman blue
"Um wirkungsvoller Straftäter verfolgen zu können, brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden eine gesetzliche Regelung zum DNA-Einmalabgleich", sagte Kerstin von der Decken. (Symbolbild)

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen nach dem Willen von Schleswig-Holsteins Landesregierung mehr Befugnisse bei DNA-Abgleichen erhalten. Man könne es sich nicht leisten, schwere Straftäter nicht zu belangen, weil die Hürden zur Nutzung verfügbarer Technik zu hoch seien, erklärte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Auf der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin will die schwarz-grüne Koalition dazu einen entsprechenden Antrag auf eine Gesetzesänderung einbringen.

Bei einem DNA-Einmalabgleich werde Material eines Beschuldigten einmalig mit Spuren aus einer Datei abgeglichen, hieß es. Dadurch könnten Ermittler feststellen, ob DNA-Spuren eines möglichen Täters bereits bei anderen Ermittlungen sichergestellt wurden.

 

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