Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). © picture alliance/dpa | Uli Deck

Yachthafenresidenz Hohe Düne: BGH kassiert Freispruch für Løkkevik

Stand: 28.07.2022 12:50 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für den Investor der Yachthafenresidenz Hohe Düne in Rostock, Per Harald Løkkevik, vom Vorwurf des Subventionsbetrugs in Millionenhöhe aufgehoben.

In dem Urteil kritisierte der BGH, dass das Landgericht Schwerin Ende 2020 in seiner Entscheidung keine ausreichenden Feststellungen getroffen habe, um den Tatbestand des Subventionsbetrugs bei der Beantragung von Fördermitteln zu prüfen. Der BGH verwies den Fall zur Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Schwerin zurück. Zweimal war Løkkevik schon freigesprochen worden.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Projekt aufgeteilt, um mehr Fördermittel zu bekommen

Doch auch nach den beiden Freisprüchen durch das Landgericht Rostock 2015 und das Landgericht Schwerin 2020 hält die Rostocker Staatsanwaltschaft an ihren Vorwürfen fest: Sie beschuldigt den Unternehmer, den Hotelkomplex Anfang der 2000er-Jahre illegal in zwei Unternehmen aufgeteilt zu haben, um mehr Fördermittel zu erhalten.

Vorwurf: 13 Millionen Euro Förderung zu viel

Kleinere Projekte bedurften nicht der subventionsrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission, und für zwei kleine Projekte konnte der Norweger auf mehr Zuschüsse hoffen als für ein großes. Als Gesamtkosten waren früheren Angaben zufolge knapp 100 Millionen Euro veranschlagt, an Subventionen flossen rund 47,5 Millionen Euro. Laut Staatsanwaltschaft waren dies rund 13 Millionen Euro zu viel. Deswegen ging die Rostocker Staatsanwaltschaft erneut in Revision. Sie fordert für Løkkevik weiterhin eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 28.07.2022 | 14:00 Uhr

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