Datenkabel an einem Computer. © Screenshot

Vorratsdatenspeicherung begrenzt zulässig: Geteiltes Echo in MV

Stand: 20.09.2022 17:49 Uhr

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Das Gericht in Luxemburg hatte entschieden, dass Datenspeicherung nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen begrenzt zulässig ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte, es beruhige ihn, dass der EuGH zumindest die Speicherung der sogenannten IP-Adressen und der zugehörigen Nutzer als zulässig ansieht. Diese IP-Adressen seien quasi wie Nummernschilder und die Verfolgungsbehörden bräuchten die Daten, um später zu wissen, wer zum Zeitpunkt einer Straftat wie etwa im Bereich Kinderpornografie die IP-Adresse genutzt hat.

Deutsche Kinderhilfe: Sieg des Täterschutzes über den Kinderschutz

Enttäuscht über das Urteil ist die Deutsche Kinderhilfe. Das sei ein Sieg des Täterschutzes über den Kinderschutz und das am Weltkindertag, sagte der Ehrenvorsitzende Rainer Becker. Datenschutz dürfe nicht schwerer wiegen als Opferschutz. Ganz anders sieht das der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Michael Noetzel. Er begrüßte das Urteil, es sei gut, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger über das Bestreben gestellt werden, den gläsernen Menschen zu schaffen.

CDU: Klare Aufforderung an den Gesetzgeber

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, sieht in dem EuGH-Urteil eine "klare Aufforderung" an den deutschen Gesetzgeber. In den vergangenen Jahren hätten mehr als 19.000 Hinweise aus den USA an deutsche Behörden auf sexuellen Kindesmissbrauch nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr vorhanden gewesen seien. "Diese beunruhigenden Entwicklungen können nur gestoppt werden, wenn die Ampel-Koalition in Berlin nun durch schnelles Handeln einen rechtssicheren Rahmen für die Verfolgung schwerster Straftaten schafft." 

FDP: Guter Tag für Bürgerrechte

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will auch nach dem Urteil nicht ganz auf Datenspeicherung verzichten. Das EuGH habe ausdrücklich das Speichern von IP-Adressen erlaubt, so Faeser. Ihr geht es dabei auch vor allem um die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Kein Täter dürfe sich sicher fühlen vor Strafverfolgung. Faeser will nun mit Justizminister Marco Buschmann von der FDP nach Lösungen suchen. Buschmann hatte das Urteil begrüßt und von einem guten Tag für die Bürgerrechte gesprochen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 20.09.2022 | 16:00 Uhr

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