Tagesmutter mit NPD-Nähe darf ihren Beruf ausüben
Darf die Ehefrau eines NPD-Mitglieds als Tagesmutter arbeiten? Ja, entschied das Verwaltungsgericht Schwerin am Donnerstag. Für Tagesmütter gelten nicht die gleichen Regeln zur Grundgesetz-Treue wie für Kita-Beschäftigte, so das Gericht.
Für Tagesmütter gebe es keine gesetzliche Vorschrift, "dem Grundgesetz förderliche Arbeit" zu leisten, hieß es in der Urteilsbegründung. Bedeutet: Tagesmütter sind nicht verpflichtet, die Werte des Grundgesetzes zu vermitteln. Bei Kitas ist das anders. Der Frau war vom Landkreis Ludwigslust-Parchim die Zulassung zur Tagesmutter verwehrt worden, weil ihr Mann Funktionär in der NPD ist. Zudem wird sie nach Angaben des Gerichts vom Verfassungsschutz selbst der rechtsextremen Szene zugeordnet.
Kreis will Urteil prüfen
Beides reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht aus, um die Erlaubnis zu verweigern. Der entsprechende Bescheid des Kreises wurde nun vom Gericht aufgehoben. Eine Gefährdung des Kindeswohls sah das Gericht auch nicht. Die zuständige Behörde muss nun erneut über die Zulassung entscheiden und dabei das Urteil berücksichtigen. Eine Sprecherin des Kreises sagte NDR 1 Radio MV, man werde das Urteil prüfen.