Neubrandenburg: Nach Axt-Angriff - Haftbefehl erlassen
In Neubrandenburg hat die Polizei am Freitag einen Mann festgenommen, nach dem die Einsatzkräfte mehrere Stunden lang mit einem Großaufgebot gefahndet hatten. Der Verdächtige soll am Freitagmittag einen 25-Jährigen mit einer Axt verletzt haben.
Bei dem Verdächtigen soll es sich nach Angaben einer Polizeisprecherin um einen 43-jährigen Syrer handeln. Er sei ohne Widerstand zu leisten am späten Nachmittag im Reitbahnviertel gefasst worden. Die Polizei hatte zuvor einige Stunden lang mit einem Großaufgebot mitsamt Hubschrauber im gesamten Neubrandenburger Stadtgebiet nach ihm gefahndet. Gegen ihn werde jetzt wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt.
Richter erlässt Haftbefehl
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat beim Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den 43-Jährigen Tatverdächtigen beantragt, der am Sonnabendnachmittag vom zuständigen Richter beim Amtsgericht Neubrandenburg erlassen wurde. Außerdem hat dieser wegen einer bestehenden Fluchtgefahr die Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt angeordnet.
25-jähriger Syrer mit Axt verletzt
Der 43-jährige Syrer soll eine Axt bei sich getragen haben und gegen Freitagmittag in der Nähe einer Migrationsberatung der AWO auf einen anderen Mann aus Syrien mit einer Axt losgegangen sein. Dieser wurde leicht verletzt. Die Polizei suchte mit Hochdruck nach dem Angreifer.
Eltern in Neubrandenburg wurden gebeten, ihre Kinder nicht alleine aus der Kita oder dem Hort nach Hause gehen zu lassen. Es habe zwar keine akute Gefährdungslage gegeben, aber die Situation sei sehr unübersichtlich, so die Begründung der Polizei.
Polizei vermutet persönliche Verbindung
Mittlerweile geht die Polizei davon aus, dass es eine persönliche Verbindung zwischen dem Tatverdächtigen und seinem 25-jährigen Opfer gibt. Dies war zunächst unklar. Ebenso müssen die genauen Hintergründe des Vorfalls ermittelt werden.
Polizei: Keine Fotos in sozialen Netzwerken teilen
Die Polizei wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einem vermeintlichen Foto des Verdächtigen, das in sozialen Netzwerken kursiert sein soll, nicht um ein offizielles Fahndungsfoto der Polizei gehandelt habe. Ob es sich dabei tatsächlich um den mutmaßlichen Täter handelte, wurde nicht bestätigt. Bürgerhinweise seien wie in diesem Fall von der Polizei häufig gewünscht und auch hilfreich, allerdings gehörten das Verbreiten von Fotos eines möglichen Verdächtigen und dazugehörige Spekulationen nicht dazu, so die Polizei.