Neubrandenburg: Haftstrafe für Polizist wegen Misshandlung
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sein mitangeklagter Schwiegersohn erhielt in dem Berufungsverfahren eine Bewährungsstrafe. Die beiden Männer im Alter von 57 und 46 Jahren hatten nach Überzeugung des Gerichts einen anderen Mann aus Malchin in der Silvesternacht vor vier Jahren mehrfach schwer misshandelt und ihn dann in dessen Wohnung geschleppt und dort hilflos liegengelassen. Das Gericht kritisierte die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Wegen eines Kompetenzgerangels unter Dienststellen habe es keine umfassende Spurensicherung gegeben. In erster Instanz waren die beiden Angeklagten frei gesprochen worden.