Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. © picture alliance/dpa/Uli Deck Foto: Uli Deck

Nach Urteil aus Karlsruhe: Rot-Rot will AfD von Spitzenämtern fernhalten

Stand: 18.09.2024 14:28 Uhr

Die rot-rote Koalition in Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Ausschüsse im Bundestag begrüßt. Demnach hat die AfD keinen Anspruch darauf, einen Vorsitz in einem Bundestagsausschuss zu besetzen.

von Stefan Ludmann

Viel Beifall für den Spruch der obersten Richter: In den Augen von SPD und Linke könnte die Entscheidung auch Signalwirkung für den Landtag haben. Anders als im Bundestag werden im Landtag die Vorsitzenden-Posten der Ausschüsse allerdings nicht gewählt, sondern nach der Stärke der Fraktionen vergeben. Das regelt die Geschäftsordnung. Die AfD hat demnach in zwei der neun regulären Ausschüsse den Vorsitz.

Kein AfD-Kandidat im Landtagspräsidium

Im dreiköpfigen Landtagspräsidium ist sie dagegen nicht vertreten - dort findet eine Wahl statt. AfD-Kandidaten haben in der Vergangenheit nicht die nötige Mehrheit bekommen. Die SPD-Fraktion sieht sich durch den Spruch aus Karlsruhe bestätigt. Eine AfD, die sich selber in die rechtsextreme Ecke stelle, habe keinen Anspruch auf einen Sitz im gewählten Präsidium und darauf, damit das Parlament zu repräsentieren. Das habe der Spruch aus Karlsruhe noch einmal deutlich gemacht, so die Landtags-SPD.

Veränderung der Geschäftsordnung steht im Raum

Wie die Sozialdemokraten bringen auch Linke und die Grünen eine Veränderung der Geschäftsordnung ins Spiel: Es gehe darum, so die Linksfraktion, "Feinde der Demokratie aus verantwortungsvollen Positionen fernzuhalten, damit diese unsere Institutionen nicht aushöhlen". Das sei eine Aufgabe nach der nächsten Wahl, erklärte die SPD-Fraktion. Nach Ansicht der Grünen muss dann auch das Verfahren für die Abberufung eines ungeeigneten Ausschussvorsitzenden "transparent und rechtssicher" geklärt werden: In der Geschäftsordnung ist bisher nicht eindeutig geklärt, wie Ausschuss-Vorsitzende ihres Postens enthoben werden können.

AfD spricht vom guten Ton in einer Demokratie

Aus der AfD-Fraktion hieß es dagegen: "In einer funktionierenden Demokratie gehört es zum guten Ton, dass auch die Opposition angemessen repräsentiert ist und somit auch Ausschussvorsitze übernimmt." Die AfD ermahnte die Koalition. Die solle sich gut überlegen, welchen Schaden sie mit solchen Manövern langfristig anrichte - "insbesondere für die Demokratie". Aus der Linksfraktion kam nach dem Karlsruher Urteil zudem ein Hinweis an die Kommunen. Eine Fraktion habe nicht allein aufgrund ihrer Größe einen Rechtsanspruch auf bestimmte Positionen. Darüber entscheide allein der Souverän - im Falle der Kommunen nach der Lesart der Linksfraktion die Kommunalvertretungen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 18.09.2024 | 15:00 Uhr

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