Keine Spur zum Täter: In jedem dritten Fall Ermittlungen eingestellt
Mehr als ein Drittel aller polizeilichen Ermittlungen in Mecklenburg-Vorpommern wird eingestellt. Warum es dennoch wichtig ist alle Straftaten anzuzeigen, sagt der Generalstaatsanwalt.
Bei rund 60.000 von 105.000 Strafanzeigen pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern sind die Täter zunächst unbekannt. So war es auch im Falle eines Diebstahls aus einem Bäckereifahrzeug im vergangenen Mai. In Sievershagen bei Rostock wurden 15.000 Euro aus einer Geldkassette entwendet, die sich in dem Verkaufswagen befand. Der Fahrer hatte das Fahrzeug am frühen Morgen kurz geparkt. Als er zurückkam, entdeckte er eine eingeschlagene Scheibe und das Fehlen des Geldes. Die Polizei fand keine Spur zu einem Täter. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen deshalb eingestellt.
Ein Drittel aller Ermittlungen werden eingestellt
Das ist keine Seltenheit, wie die Kriminalstatistiken sowohl für Deutschland als auch für Mecklenburg-Vorpommern zeigen. Mehr als ein Drittel aller Fälle wird eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden kann. So wurden 2021 in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 3.500 von 9.400 Ermittlungen zu Diebstählen und Unterschlagungen eingestellt. Die Quote gelte über alle Straftaten hinweg, sagt Generalstaatsanwalt Martin Fiedler. Es seien Werte, die sich im Vergleich der Bundesländer überall ähneln, so Fiedler.
Überraschende Aufklärung nach Spurenabgleich möglich
Das heißt nicht, dass die eingestellten Fälle nie mehr angefasst werden, sagt der Generalstaatsanwalt. Im Fall des Bäckerwagens in Sievershagen könnte
der Täter irgendwann durch ein anderes Delikt der Polizei auffallen. Es finde immer ein Abgleich der Fingerabdrücke - in schweren Fällen auch der DNA - mit der Datenbank statt und so werden ältere Straftaten immer wieder ganz überraschend aufgeklärt.
Für Statistik und Planung: Alle Straftaten anzeigen
Es gebe allerdings Taten, bei denen eine Aufklärung besonders schwer sei. Dazu zählen Fahrraddiebstähle, aufgebrochene Autos, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vandalismus - etwa, wenn geparkte Autos nachts zerkratzt oder Spiegel abgetreten werden. Oft gebe es keine Spuren, so der Staatsanwalt. Dennoch appelliert Fiedler, auch diese Fälle, bei denen nur eine geringe Hoffnung auf Aufklärung besteht, bei der Polizei anzuzeigen. Denn nur so tauchen die Fälle in der Kriminalstatistik auf und sie sei Grundlage für die Planung, wieviel Polizisten, Staatsanwälte und Richter eingesetzt werden. Es mache, so Fiedler, sehr wohl einen Unterschied, ob die Polizei nachts nur einmal oder mehrmals durch eine Straße fahren kann, um für Ordnung zu sorgen.