Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtssaal von Mecklenburg-Vorpommern. © Ramon Gerwien Foto: Ramon Gerwien

Hammer-Angriff in Warnemünde: Freiheitsstrafe für Angeklagten

Stand: 29.02.2024 05:02 Uhr

Das Amtsgericht Rostock hat einen 39-jährigen Deutschen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte laut Gericht einen Taxifahrer in Warnemünde mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt. 

Gefährliche Körperverletzung und lebensgefährdendes Handeln lauteten die Vorwürfe, die der Richter bestätigte. Der Angreifer habe im April vergangenen Jahres gezielt und hinterlistig gehandelt, weil er das Taxi in eine dunkle, menschenleere Straße in Warnemünde fahren ließ und dann mit einem Hammer zuschlug, so der Richter weiter.

Trotz Geständnis zwei Prozesstage

Da der Mann noch keine Vorstrafen hatte, fiel die Strafe nicht höher als zwei Jahre und zehn Monate aus. Auch sein Geständnis wurde ihm strafmildernd angerechnet. Das hatte er bereits am ersten Prozesstag vor genau zwei Wochen abgelegt. Trotz Geständnis dauerte der Prozess allerdings zwei Tage - aus zwei Gründen: Der Gesundheitszustand des Verurteilten war noch unklar. Sein Verteidiger sagte, dass er psychisch krank und alkoholsüchtig sei. Das hatte ein Gutachter aber entkräftet. Danach ist der Mann voll schuldfähig.

Taxifahrer als Zeuge vor Gericht

Außerdem ist der Taxifahrer erst am zweiten Prozesstag vor Gericht erschienen. Er war zuvor schon als Zeuge geladen, hat die Vorladung wohl aber nicht bekommen, weil er im Urlaub war. Sowohl Richter, Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten wollten den Taxifahrer aber hören. Er ist zudem als Nebenkläger aufgetreten und konnte seine Perspektive darstellen.

Täter will Opfer entschädigen

Der Angeklagte wirkte während des gesamten Prozesses kontrolliert und höflich. Er hatte noch versucht, sich beim Opfer zu entschuldigen. Das wollte der Taxifahrer aber nicht hören. Seine Tat hat der Angreifer eingestanden und will versuchen, den Taxifahrer zu entschädigen, soweit ihm das finanziell möglich ist. Zum Urteil selbst wollte er nichts sagen. Mit einer Berufung ist aber erstmal nicht zu rechnen.

So geht es dem Taxifahrer heute

Das Opfer habe Alpträume von der Tatnacht, sei immer wieder krank und werde behandelt - aufgrund psychischer Folgen, wie er selbst vor Gericht sagte: "Ich leide immer noch von dieser Geschichte und von meinem Überfall. Nicht nur ich, viele Taxifahrer haben Angst und Sorge. Ich bleibe immer noch Taxifahrer, aber weniger als früher." Er vermeide deshalb Nachtfahrten und holt auch keine Gäste mehr aus weniger belebten Orten ab. Mit dem Urteil sei er aber zufrieden.

Weitere Informationen
Die Statue Justitia ist im Amtsgericht Hannover zu sehen. © picture alliance/dpa Foto: Peter Steffen

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 28.02.2024 | 18:00 Uhr

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