Am Landgericht Neubrandenburg ging der Prozess gegen zwei junge Männer zu Ende, die eine gemeinsame Bekannte mit einem Hammer angegriffen haben. © NDR Foto: Sven-Peter Martens
Am Landgericht Neubrandenburg ging der Prozess gegen zwei junge Männer zu Ende, die eine gemeinsame Bekannte mit einem Hammer angegriffen haben. © NDR Foto: Sven-Peter Martens
Am Landgericht Neubrandenburg ging der Prozess gegen zwei junge Männer zu Ende, die eine gemeinsame Bekannte mit einem Hammer angegriffen haben. © NDR Foto: Sven-Peter Martens
AUDIO: Schwere Körperverletzung: Zwei 19-Jährige müssen ins Gefängnis (1 Min)

Hammer-Angriff auf 17-Jährige: Täter in Neubrandenburg verurteilt

Stand: 30.04.2025 14:22 Uhr

Wegen gefährlicher Körperverletzung sind zwei junge Männer in Neubrandenburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Opfer überlebte den Angriff schwer verletzt und leidet bis heute.

Im Prozess um die brutale Attacke auf eine 17-Jährige in Neustrelitz hat das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch das Urteil gesprochen. Einer der beiden 19-jährigen Täter muss für vier Jahre ins Gefängnis, der andere für vier Jahre und drei Monate. Sie hatten laut Gericht die Jugendliche im vergangenen November in eine Wohnung gelockt, einer hielt sie fest, der andere Angeklagte schlug mit dem Hammer zu. Das Opfer überlebte den Angriff und konnte schwer verletzt fliehen. Beide Männer stellten sich nach der Tat und legten im Prozess umfassende Geständnisse ab. Die Anklage lautete zunächst auf versuchten Mord, das Urteil erging aber letztlich wegen schwerer Körperverletzung.

Opfer schrie: "Hört auf, wir sind doch Freunde"

Wann nennt NDR.de Nationalitäten?

Bei Berichten über Unfälle, Unglücke, mutmaßliche Kriminalfälle und Gerichtsverfahren orientiert sich NDR.de an den Bestimmungen des Pressekodexes vom Deutschen Presserat. Das bedeutet grundsätzlich: Die Nationalität von Tatbeteiligten nennen wir nur, wenn ein Zusammenhang zwischen Herkunft und der eigentlichen Tat als wahrscheinlich angesehen werden kann. Gleichwohl ist jeder Fall anders, insofern ist es möglich, dass die Redaktion in Einzelfällen eine andere Festlegung trifft oder im Laufe der Berichterstattung die Nennung anpasst.

Die Angeklagten hatten vor Gericht ausführlich von Gewaltfantasien sowie dem Konsum gewalttätiger Videos auf Internetplattformen gesprochen. Nur weil das Opfer laut "Hört auf. Wir sind doch Freunde" schrie, hätten die Angreifer innegehalten und die Tat nicht fortgesetzt. Das wertete das Gericht letztlich als Rücktritt von der Tat, was sich strafmildernd auswirken kann.

Das heute 18-jährige Opfer leidet laut ihrem Anwalt bis heute unter Panikattacken und schweren posttraumatischen Störungen.  

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 30.04.2025 | 14:00 Uhr

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