Stand: 30.11.2023 11:00 Uhr

Greifswald: Verfassungsbeschwerde von Rostock und Schwerin abgelehnt

Die Städte Rostock und Schwerin bekommen keine weiteren Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe vom Land. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald. Beide Städte hatten Beschwerde eingelegt, weil sie durch ein neues Bundesgesetz mehr Aufgaben in der Kinder- und Jugenhilfe haben, ohne dafür Gelder von der Landesregierung zu bekommen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 30.11.2023 | 11:00 Uhr

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