Stand: 30.11.2023 11:00 Uhr
Greifswald: Verfassungsbeschwerde von Rostock und Schwerin abgelehnt
Die Städte Rostock und Schwerin bekommen keine weiteren Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe vom Land. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald. Beide Städte hatten Beschwerde eingelegt, weil sie durch ein neues Bundesgesetz mehr Aufgaben in der Kinder- und Jugenhilfe haben, ohne dafür Gelder von der Landesregierung zu bekommen.
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