Gericht erklärt Bauverträge für sittenwidrig
Das Oberlandesgericht in Rostock hat die Rechte von Bauherren gestärkt und einen zweifelhaften Bauvertrag einer Schweriner Immobilienfirma für sittenwidrig erklärt. Die Vereinbarung habe den Hauskäufer massiv benachteiligt und gegen Grundprinzipien des Rechts verstoßen, so die Richter des 3. Zivilsenats (Az. 3 U 110/15).
Bauten in Schwerin betroffen
Es geht um Reihenhaus-Grundstücke in der Schweriner Gartenstadt und im Stadtteil Wittenförden. Die Käufer haben sich vor dem Hausbau verpflichtet, dem Vertreter des bundesweit tätigen Bauträgers das Hausgrundstück zu verkaufen, wenn sie es selbst nicht mehr bewohnen wollen oder können. Auch im Todesfall wird dem Immobilienunternehmer und Geschäftsführer des Schweriner Projektbüros diese Art Zwangsvorkaufsrecht eingeräumt.
Häuslebauer machen Verlust
Das Pikante: Der vertraglich festgeschriebene Rückkauf-Preis liegt deutlich unter dem ersten Verkaufspreis - nach Gerichtsangaben etwa 15.000 bis 20.000 Euro darunter. Das heißt: Der Häuslebauer geht mit seiner Unterschrift einen massiven wirtschaftlichen Verlust ein, der Bauträger beziehungsweise sein Vertreter gewinnt - denn er streicht auch die Wertsteigerung der Immobilie ein. Die Richter urteilten, dass der Vertrag die Käufer unangemessen benachteilige. Ihre Eigentümer-Stellung werde massiv eingeschränkt. Denn sie könnten ihr Grundstück nicht frei verkaufen und würden sogar von vornherein Verlust machen. Rechtswidrig sei auch, dass im Todesfall sogar die Erben nicht begünstigt würden, sondern das Vorkaufsrecht an den Immobilien-Unternehmer falle.
Klage wegen Zwangsversteigerung
In dem konkreten Fall hatte der Immobilien-Unternehmer Peter E. auf Durchsetzung des Vertrags geklagt. Das betroffene Grundstück wurde jedoch zwangsversteigert, Peter E. kam nicht zum Zug. Er klagte vor dem Landgericht Schwerin auf entgangenen Gewinn, die Richter dort wiesen die Klage im September 2015 ab. E. ging vor dem Oberlandesgericht in Berufung und scheiterte jetzt erneut. Vertreten wird er von einem Rechtsanwalt der Kanzlei des CDU-Bundestags-Abgeordneten Dietrich Monstadt.
Unternehmer will Beschwerde einlegen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Dagegen kann Peter E. Beschwerde einlegen. Das werde er auch tun, kündigte er auf Anfrage von NDR 1 Radio MV an. E. wollte auf die Frage, wie viele Grundstückskäufer von diesen offenkundig sittenwidrigen Verträgen betroffen sind, keine Auskunft geben. Allein in der Schweriner Gartenstadt hat der Projektentwickler, der auch medial immer wieder in Erscheinung trat, mehr als 100 Häuser samt Grundstück verkauft - meist an wenig vermögende Bauherren, die ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen wollten.