Brand in Groß Strömkendorf: Angeklagter freigesprochen

Stand: 08.12.2023 15:20 Uhr

Das Landgericht Schwerin hat im Prozess um mehrere Brandstiftungen einen Feuerwehrmann freigesprochen. Ihm wurde unter anderem der Brand eines Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf zur Last gelegt.

Im Prozess um das im Oktober 2022 niedergebrannte Flüchtlingsheim in Groß Strömkendorf bei Wismar und weitere Fälle von Brandstiftung ist heute das Urteil gefallen. Der angeklagte Feuerwehrmann wurde vom Landgericht Schwerin freigesprochen. Die Kammer geht zwar in allen sieben behandelten Fällen von Brandstiftung aus, aber man habe sie dem Angeklagten nicht nachweisen können. Unter anderem, weil die Zeitpunkte der Brandlegungen nicht klar bestimmt werden konnten. Aus Sicht der Kammer gibt es zudem begründete Zweifel an dem Tatmotiv, das die Anklage gesehen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft für den 33-Jährigen gefordert und prüft nun, ob sie in Revision geht.

Hotel "Schäfereck" brannte im Oktober 2022 komplett nieder

Bei dem Brand in Groß Strömkendorf konnten sich damals die 14 Bewohner und drei Betreuer des Heims retten, das Gebäude des ehemaligen Hotels "Schäfereck" allerdings wurde komplett zerstört. Seit Mai musste sich der Feuerwehrmann vor dem Landgericht Schwerin wegen schwerer Brandstiftung verantworten. Fast sieben Monate lang wurde der Fall zusammen mit anderen Brandstiftungen, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden, verhandelt. Im Verlauf des Indizienprozesses wurden zahlreiche Zeugen vernommen und Sachverständige gehört.

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Die Unterkunft für Ukraine-Geflüchtete in Groß Strömkendorf am Morgen nach dem Brand. © NDR/ Christoph Woest Foto: Christoph Woest

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Aufenthalt des Angeklagten zu Tatzeitpunkten

Der Angeklagte sei am Abend des Feuers in Groß Strömkendorf bei einem Bekannten in Wismar gewesen und dann "irgendwann" in Richtung Heimat aufgebrochen. Er sei auf seinem Heimweg durch Groß Strömkendorf gekommen. Es sei somit nachvollziehbar, dass er im Zeitraum, in dem der Brand gelegt worden sein muss, durch den Ort gefahren sein könnte. Die Auswertung des sichergestellten Smartphones habe außerdem einen Chatverlauf von ihm und seiner Verlobten gezeigt, in dem er ihr mitteilte, dass es in Strömkendorf "sehr hell" sei. Laut Kammer sei damit aber nicht bewiesen, dass er das Feuer gelegt hat. Er könnte auch einfach einen Brand gesehen haben. In den anderen Fällen gab es auch Handydaten und Zeugenaussagen, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte in den Bereichen war, was aber nie zu 100 Prozent bewiesen werden konnte.

Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen vor Gericht

Der Angeklagte arbeitete bis zu seiner Festnahme im November 2022 für eine Werksfeuerwehr und engagierte sich außerdem in der Freiwilligen Feuerwehr von Blowatz, einem Nachbarort von Groß Strömkendorf. Bis zur Urteilsverkündung hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Richter hatten ihn während des laufenden Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen.

Kein politischer Hintergund nachweisbar gewesen

Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hieß es im Juli. Das Feuer in Groß Strömkendorf hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil zunächst ein fremdenfeindliches Motiv vermutet wurde. Für einen politischen Hintergrund hat der Prozess allerdings keine Hinweise ergeben.

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Der 32-jährige Angeklagte hält sich zum Beginn des Prozesses um den Brand einer Flüchtlingsunterkunft für Ukrainer in Groß Strömkendorf im Verhandlungssaal im Landgericht neben seinem Anwalt Thomas Ruppel einen Aktenordner vor das Gesicht. © Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 08.12.2023 | 15:07 Uhr

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