Ein Kreuz hängt 2016 in dem Raum der früheren zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig (Sachsen), der bis 1981 zur Vollstreckung von Todesurteilen genutzt wurde. © picture alliance / dpa Foto: Hendrik Schmidt

17. Juli 1987: DDR-Staatsrat beschließt Abschaffung der Todesstrafe

Sendung: ZeitZeichen | 17.07.2012 | 20:15 Uhr | von Klug, Thomas
15 Min

Die Entscheidung kam plötzlich, doch das war eigentlich immer so, wenn sich die DDR-Obrigkeit etwas Neues ausdachte: Die Todesstrafe wird abgeschafft. So vermeldete es die DDR-Nachrichtenagentur ADN am 17. Juli 1987. Die historischen Erfordernisse für die schlimmste aller Strafen seien nicht mehr gegeben. Gemeint waren die Nazi- und Kriegsverbrechen - dabei wurden nicht nur Nazis, sondern auch Agenten, Saboteure, Abtrünnige aus den eigenen Reihen zum Tode verurteilt und hingerichtet - und solche, die man dafür hielt.

Eine Intershop-Filiale in Ostberlin im Luxushotel Metropol, aufgenommen am 10.11.1977. © dpa/picture alliance Foto: Günter Bratke

Die Geschichte der DDR

Wie kam es zur Gründung der DDR? Wie sah der Alltag im Arbeiter- und Bauernstaat aus? Und was führte schließlich zum Mauerfall und zur Wiedervereinigung? mehr