25 Jahre hatte eine Kommission um den Juristen Gottlieb Plank an der neuen Rechtsordnung gefeilt. Am 18. August 1896 stimmt der Reichtstag dem endgültigen Entwurf zu und auch Kaiser Wilhelm II. unterschreibt. Nach einer Übergangszeit von vier Jahren tritt es am 1. Januar 1900 im gesamten Kaiserreich in Kraft und regelt es die zivilen Rechte und Pflichten der Bürger untereinander.