Impfpflicht: 250 Betretungsverbote im Hamburger Gesundheitswesen
Seit Einführung der Impfpflicht im März haben die Gesundheitsämter in Hamburg in 250 Fällen Beschäftigten verboten, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Das hat die Sozialbehörde dem NDR Hamburg Journal bestätigt.
Mirnessa Tschibo arbeitet seit Beginn der Corona-Pandemie im Pflegeheim Anscharhöhe in Eppendorf als Pflegerin. Seit März gibt es bereits die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende im Pflegebereich. Neu ist seit Oktober: Wer hier arbeiten will, braucht mindestens drei Impfungen oder den Impfungen entsprechende Nachweise. Die Pflegerin findet das richtig: "Ich könnte das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, mich nicht impfen zu lassen. Bei uns im Wohnbereich ist jeder geimpft. zweifach alle, überwiegend vierfach".
Pflegesellschaft kritisiert bürokratischen Aufwand
Die Bundesländer setzen die Vorgaben zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterschiedlich um: Teilweise entfallen die Kontrollen oder Nachweise werden nur bei Neuanstellung benötigt. Ende Dezember läuft die gesetzliche Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus. Unklar ist, ob sie verlängert wird. Das Gesundheitsamt könne bis dahin gar nicht alle Fälle kontrollieren, kritisiert Martin Sielaff von der Hamburgischen Pflegegesellschaft: "Wir bedauern es sehr, dass der Hamburger Senat nicht mutig genug ist, einen solchen Blödsinn nicht zurückzunehmen. Wir halten das nicht für sinnvoll, diesen ganzen Aufwand sowohl bei den Ämtern als auch in den Einrichtungen".
2.500 Einrichtungen wurden überprüft
Bis jetzt haben die Gesundheitsämter in rund 250 Fällen Betretungsverbote aussprechen müssen, mehr als 2.500 Fälle im Gesundheitswesen wurden überprüft, so die Sozialbehörde. Behördensprecher Martin Helfrich weißt die Kritik der Pflegegesellschaft zurück: "Das führt dazu, alle bestmöglich geschützt sind. Das ist wichtig genug, dass man diese Mühe auf sich nimmt. Das gleiche gilt für die Gesundheitsämter in Hamburg, die auch die Mühe auf sich nehmen, die Fälle einzeln zu prüfen."
Bei Pflegen und Wohnen, dem größten privaten Anbieter von Pflegeeinrichtungen in Hamburg, gab es insgesamt zehn Betretungsverbote bei 1.300 Pflegefachkräften, erklärt Geschäftsführer Thomas Flotow.: "Wir haben nur eine kleine Zahl von Beschäftigten, die nicht immunisiert sind. Aber gleichwohl betrachten wir es als eine große Herausforderung, dass nur unsere Beschäftigtem sich vollständig impfen lassen müssen."
Laut Bundesregierung ist die Prüfung, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht Ende des Jahres ausläuft, noch nicht abgeschlossen.