Zwei Amateurfußballer auf einem Fußballplatz © IMAGO / Kirchner-Media

Corona und 2G-Plus: Die Regeln im Amateur- und Breitensport

Stand: 12.01.2022 20:47 Uhr

In weiten Teilen des Nordens gelten mittlerweile noch einmal verschärfte Corona-Beschränkungen. Doch die Regeln sind nicht überall gleich: NDR.de gibt einen Überblick über die Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Die Regeln in Niedersachsen

Für die Zeit bis zum 15. Januar wurde eine Weihnachts- und Neujahrsruhe beschlossen. Bei allen Sportveranstaltungen in Niedersachsen gilt die 2G-Plus-Regel - unabhängig davon, ob diese drinnen oder draußen stattfinden.

Damit sind nur noch geimpfte oder genesene Personen zugelassen, die auch noch einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Pflicht entfällt, wenn jede Person eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung hat. Allgemein von der Testpflicht befreit sind geboosterte Menschen und solche, die von einer Durchbruchinfektion genesen sind. Drinnen und draußen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, außer beim Sporttreiben selbst.

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Am Zaun eines Fußballplatzes hängt ein Schild, das darauf hinweist, dass hier für Zuschauer nach der 2G-Plus-Regel verfahren wird. © picture alliance / Pressebildagentur ULMER

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Veranstaltungen sind in Niedersachsen weiterhin erlaubt, allerdings vor maximal 500 Zuschauern. Wenn das Stadion oder die Halle damit nur bis zu 70 Prozent ausgelastet ist, entfällt die Testpflicht. Immer gelten allerdings die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Regeln in Schleswig-Holstein

Weitere Verschärfungen gelten in Schleswig-Holstein erst ab Mittwoch - dann sind auch der organisierte Sport (Trainingsräume sowie Sporthallen) und Fitness-Studios von 2G-Plus betroffen. Sitzplatzveranstaltungen dürfen zwar weiter stattfinden, sind aber auf die Teilnehmerzahl 500 beschränkt.

Weil Vereine und auch die Betreiber von Fitnessstudios fürchten, die Mitglieder und Kunden könnten den Mehraufwand scheuen, gibt es Überlegungen, Testmöglichkeiten vor Ort anzubieten.

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Geräte stehen in einem leeren Fitness-Studio. © picture alliance/Geisler-Fotopress Foto: Sven Kanz/Geisler-Fotopress

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Die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen wieder geschlossen worden. Das betrifft auch den Sport, zum Beispiel Schwimm- und Spaßbäder, die nicht mehr für den normalen Publikumsverkehr öffnen dürfen. Schwimmkurse und Schwimmunterricht sind allerdings weiter erlaubt. Auch der Vereinssport darf weiter betrieben werden, wenn es sich um geschlossene Übungsgruppen handelt. Fitnessstudios bleiben geöffnet, müssen aber auf die 2G-Plus-Regel umstellen.

Für Wettbewerbssport gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute: Es darf weiter gespielt werden. Die schlechte: Egal, ob drinnen oder draußen - Zuschauer sind nirgends mehr zugelassen.

Die Regeln in Hamburg

In der Hansestadt sind die 2G-Regeln fast flächendeckend durch 2G-Plus ersetzt worden - auch beim Sport. Die Ausnahmen durch Boosterimpfungen oder den Genesenenstatus nach einem Impfdurchbruch gelten wie in den anderen Bundesländern auch. Bei Sport im Freien kann das 2G-Modell beibehalten werden, wenn um alle Teilnehmenden 2,5 Meter Platz ist. Diese Abstandsregel gibt es bei 2G-Plus nicht.

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Veranstaltungen vor Publikum sind nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung der Hansestadt weiterhin erlaubt: Draußen vor bis zu 1.000 Fans, drinnen vor 200. Diese Regel sollte ursprünglich nur für den Amateursport gelten. Die Profis mit ihren "überregionalen Großveranstaltungen sollten ganz auf Zuschauer verzichten.

Am Mittwochabend lenkte die Stadt allerdings ein. Nun dürfen bis zu 1.000 Zuschauer in die Hallen der Basketballer der Hamburg Towers und der Handballer vom HSV Hamburg. Die Fußballer vom HSV und FC St. Pauli können 2.000 Fans in ihre Stadien lassen.

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Ein Schild mit der Aufschrift "Mitfahrt nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt" an einem Zug © picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 12.01.2022 | 19:30 Uhr

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