Der Mikrobiologe und Corona-Kritiker Bhakdi nach seiner Freisprechung im Gerichtssaal in Plön. © Screenshot

Volksverhetzung? Neuer Prozess gegen Corona-Kritiker Bhakdi

Stand: 18.07.2023 20:33 Uhr

Der Corona-Maßnahmenkritiker Bhakdi muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Holocaust-Verharmlosung. Das Berufungsverfahren wird vor dem Landgericht Kiel verhandelt.

In einem ersten Verfahren war der Mediziner und Autor im Mai vom Amtsgericht Plön freigesprochen worden. Demnach konnte nicht festgestellt werden, dass sich der 76-Jährige mit Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie in einem Interview im Internet strafbar machte. Nun soll das Verfahren erneut aufgenommen werden.

Generalstaatsanwaltschaft legt Berufung ein

Nach Angaben einer Sprecherin legte die Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil nun Berufung beim Kieler Landgericht ein. Damit muss das Kieler Landgericht den Fall neu verhandeln. Es ist nicht an das zuvor gefällte Urteil des Amtsgerichts Plön gebunden und kann anders entscheiden. Das erneute Verfahren gegen Bhakdi könne jedoch, laut einem Kieler Gerichtssprecher, erst im kommenden Jahr terminiert werden.

Vorwurf der Volksverhetzung und Holocaustleugnung

Sucharit Bhakdi wird Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt haben. Laut dem Richter könne Bhakdi mit seinen Äußerungen auch nur die israelische Regierung und nicht das Volk gemeint haben.

In einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung im September 2021 in Kiel soll er die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem "Endziel" gebracht haben. Ebenfalls verglich er die damalige Situation mit einem zweiten Holocaust. Nach Ansicht der der Generalstaatsanwaltschaft verharmlose er dadurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft.

Staatsanwaltschaft forderte im ersten Verfahren 180 Tagessätze

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im ersten Verfahren eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für ihren Mandanten. Als Begründung für den Freispruch wurde angeführt, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe nur behauptet, aber nicht bewiesen habe. Die Verteidigung sagte weiter, dass die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren nach gründlicher Prüfung bereits eingestellt hatte, bevor die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren übernahm.

Bhakdis Buch "Corona Fehlalarm?" war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020. Doch viele seiner Thesen zur Corona-Pandemie wurden von Universitäten und Wissenschaftlern als irreführend oder falsch eingeordnet.

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Sucharit Bhakdi. © NDR Foto: Tobias Gellert

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 18.07.2023 | 18:00 Uhr

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