Campingplatz Prerow: Regenbogen AG muss Waldfläche räumen
Im Streit um den Dünencampingplatz in Prerow hat das Land Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht einen weiteren Erfolg gegen die Betreiberfirma Regenbogen AG errungen: Die Kündigung des Pachtvertrags ist rechtens.
Die juristische Auseinandersetzung um den idyllischen Dünencampingplatz an der Ostsee im Landkreis Vorpommern-Rügen geht in eine neue Runde - erneut mit einem Erfolg für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Wie das Landgericht Stralsund entschied, muss die Regenbogen AG, die den Campingplatz seit Jahren betreibt, auch eine bislang genutzte Waldfläche räumen und an das Land als Eigentümerin übergeben.
Ablösesumme nicht anerkannt
Die Kündigung des Pachtvertrags durch das Land zum 31. Dezember 2023 sei rechtmäßig erfolgt, urteilte das Gericht. Eine Klage der Regenbogen AG wurde abgewiesen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es ist jedoch vorläufig vollstreckbar - das Land müsste in diesem Fall eine Sicherheitsleistung von 500.000 Euro hinterlegen. Auch die von der Regenbogen AG geforderte Ablösesumme von rund 19,2 Millionen Euro wurde nicht anerkannt. Diese sei derzeit nicht begründet, so die Richterin. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass dem Unternehmen Entschädigungsansprüche zustehen. Zur Klärung dieser Frage sei ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer erforderlich.
Regenbogen AG kann Berufung einlegen
Bereits zuvor hatte das Landgericht Rostock entschieden, dass die Regenbogen AG die Dünenfläche des Campingplatzes räumen muss. Mit dem Urteil zur Waldfläche kommt das Land seinem Ziel näher, das gesamte Areal in Prerow wieder selbst zu nutzen oder neu zu vergeben. Gegen das Urteil kann die Regenbogen AG beim Oberlandesgericht Berufung einlegen.
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