Greifswald: Rechtsaufsichtsbeschwerde zum Bürgerentscheid zurückgewiesen
Das Innenministerium des Landes hat eine Rechtsaufsichtsbeschwerde der CDU-Fraktion zum Greifswalder Bürgerentscheid zurückgewiesen. Diese hatte bemängelt, dass die Abstimmungsbenachrichtigungen nicht das Thema oder die abzustimmende Fragestellung enthielten. Das Innenministerium erklärte jetzt, dass aus seiner Sicht kein Rechtsverstoß des Greifswalder Oberbürgermeisters zu erkennen ist. Auch die Stadtverwaltung hatte in einer rechtlichen Stellungnahme die Vorwürfe zurückgewiesen. Am Sonntag können Bürgerinnen und Bürger in Greifswald darüber abstimmen, ob städtischen Flächen an den Landkreis verpachtet werden sollen, damit der Landkreis darauf Containerunterkünfte für Geflüchtete errichten kann.
