Nach Kindesentzug: Bewährungsstrafe für Mutter und Großmutter
Das Amtsgericht Güstrow hat eine Mutter und eine Großmutter von zwei Kleinkindern wegen Kindesentziehung verurteilt. Sie waren 2019 mit zwei Jungen unerlaubt nach Bolivien ausgereist.
Ein Jahr Haft zur Bewährung ausgesetzt - diese Strafe hat das Amtsgericht Güstrow gegen die 38-jährige Mutter und die 60-jährige Großmutter zweier Kinder verhängt. Beide waren mit den Jungen nach Bolivien ausgereist und dort vier Jahre geblieben.
Frauen bereits in Bolivien in Haft
Die Strafe wegen Entziehung Minderjähriger ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das wurde damit begründet, dass die Frauen bereits acht Monate in Bolivien in Auslieferungshaft waren. Außerdem hatten sich Anklage und Verteidigung auf diese Strafe verständigt. Das ersparte eine längere Verhandlung und auch den Kindern eine Aussage vor Gericht.
Kinder leben bei Vätern
Über den Zeitraum der Bewährung müssen die Frauen, die in Rostock leben und Bürgergeld beziehen, jeweils 25 Euro pro Monat an jedes Kind als Schadenswiedergutmachung zahlen. Die neun- und vierjährigen Jungen leben inzwischen bei ihren Vätern. Beiden gehe es gut, sagte eine Anwältin, die ein Kind vertrat.
Abneigung gegen Deutschland als Motiv vermutet
Über die Motive für die Kindesentziehung hieß es am Rande der Verhandlung, Mutter und Oma sollen einer verschwörungstheoretischen Szene angehört haben. Sie seien dem System in Deutschland sehr abgeneigt gewesen. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
