Sendedatum: 05.05.2012 19:20 Uhr

Kampfsanitäter? Grundsatzurteil zum Kriegsdienstverweigerungsrecht

Ein Soldat liegt verletzt am Boden. Über ihn gebeugt zwei Sanitäter der Bundeswehr. Im Hintergrund Sanitätsfahrzeuge mit Rotem Kreuz. © Bundeswehr/Bienert Foto: Bienert
Sanitäter begleiten Patrouillen. Sie sollen die schnelle Versorgung von Verwundeten sicherstellen.

Sanitäter sind in bewaffneten Konflikten besonders geschützt. Sie dürfen nicht Ziel von Angriffen sein. Doch die Realität in sogenannten  asymmetrischen Konflikten wie in Afghanistan sieht anders aus. Aufständische haben Sanitäter immer wieder unter Feuer genommen. Die Bundeswehr ist schließlich dazu übergegangen, die Rotkreuz-Zeichen an Sanitätsfahrzeugen zu entfernen. Zugleich werden Sanitäter inzwischen auch an schweren Waffen ausgebildet.

Rechtsprechung geändert

Ein Sanitätsfahrzeug vom Typ Mungo fährt nach dem Lufttransport aus einem CH-53 Hubschrauber der Bundeswehr. Im Vordergrund: Mehrere Soldaten, die sich abgekniet über die Lage orientieren. © Bundeswehr/Mandt Foto: Mandt
Sanitäter werden mittlerweile auch am Maschinengewehr und anderen schweren Waffen ausgebildet. Trotzdem spricht die Bundeswehr von einem "waffenlosen Dienst".

Der Sanitätsdienst gilt als waffenloser Dienst, obwohl das Sanitätspersonal bewaffnet ist. Doch die leichten Waffen dienen lediglich dazu, um die anvertrauten Verletzten und sich selbst zu schützen. Regelmäßig wurden bisher Anträge von Sanitätsoffizieren auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt. Doch nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklung in Afghanistan hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden, dass grundsätzlich auch Militärärzte den Kriegsdienst verweigern dürfen.

Die beiden Entscheidungen der höchsten Verwaltungsrichter:

"Weiter so" der Bundeswehr

Ein gepanzertes Ketten-Sanitätsfahrzeug fährt mit hoher Geschwindkeit durch das Gelände. Aus der Dachluke schaut der Kommandant mit Schutzbrille. Am Arm trägt er eine Rot-Kreuz-Binde. © Bundeswehr/Burghardt Foto: Burghardt
In Afghanistan hat die Bundeswehr die Schutzzeichen an Sanitätsfahrzeugen entfernt. Aufständische hatten zuvor regelmäßig auf diese Fahrzeuge geschossen.

Die Bundeswehr hält auch nach dem höchstrichterlichen Urteil daran fest, dass der Sanitätsdienst ein waffenloser Dienst sei. Inzwischen haben weitere Sanitätsoffiziere Kriegsdienstverweigerungsanträge gestellt. Die Bundeswehr sieht aber keine Notwendigkeit, Konsequenzen aus dem Beschluss der Bundesrichter zu ziehen.

Sanitäter als Infanteristen?

Zur Befehlsausgabe voll ausgerüstete angetretene Sanitäter. Rücken zur Kamera. Am Arm eine Binde mit dem Rot-Kreuz-Schutzzeichen. © Bundeswehr/B.Wilke Foto: Wilke
Mit Ablegen des Rote-Kreuz-Schutzzeichens verlieren Sanitäter ihre Schutzwürdigkeit. Sie werden dann zu Kombattanten und in einem bewaffneten Konflikt zu einem legitimen Angriffsziel.

Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Sanitätern haben sich erheblich verändert. Darauf hat bereits vor drei Jahren ein Referent des Verteidigungsministeriums hingewiesen. Der Titel der Ausarbeitung: Rotes Kreuz im Fadenkreuz?

Mit Blick auf Afghanistan wird für die Sanitäter festgestellt:

Sanitäter als Kugelmagnet

"Sie sind einer im Vergleich zur Kampftruppe mindestens ebenso hohen Gefährdung ausgesetzt [...] Festzuhalten ist somit, dass in der Asymmetrie die prinzipielle Gefährdung für Sanitäter deutlich gestiegen ist [...] Regelmäßig waren Sanitäter gezwungen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen [...] Bereits in Vietnam musste der Versuch, durch ein zentral auf dem Stahlhelm der Sanitäter platziertes Rotes Kreuz deren Sicherheit zu fördern, nach signifikanter Erhöhung der KIA-Quote [Killed in Action] bei Sanitätern durch Kopfschuss abgebrochen und rückgängig gemacht werden - das Rote Kreuz wirkte als "Kugelmagnet". US-Sanitäter tragen daher in den Operationen ISAF, OEF sowie OIF an ihren Fahrzeugen und an ihren Uniformen bewusst kein Schutzzeichen."

Sanitäter keine Lückenbüßer

Drei Soldaten transportieren einen auf einer Trage liegenden Verwundeten aus einem Hubschrauber. © Bundeswehr/Bienert Foto: Bienert
Der Sanitätsdienst hat große Personalprobleme. Sie könnten sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärfen. Auf einem Lehrgang mit 65 Teilnehmern sollen kürzlich 16 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben.

Der ehemalige Sanitätsinspekteur Karl Demmer geht davon aus, dass das Leipziger Grundsatzurteil Auswirkungen auf die Personallage bei den Sanitätern haben wird. Er kritisiert, dass Sanitäter bei Auslandseinsätzen auch als Ersatz für nicht vorhandene Truppenteile eingesetzt werden. Sanitätspersonal sollte von Kampfhandlungen möglichst freigehalten werden. Demmer fordert zudem, angehende Sanitätsoffiziere frühzeitig über die Realitäten des Dienstes und der Einsätze aufzuklären.

Zum Interview:

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Streitkräfte und Strategien | 05.05.2012 | 19:20 Uhr