Kampfsanitäter? Grundsatzurteil zum Kriegsdienstverweigerungsrecht
Sanitäter sind in bewaffneten Konflikten besonders geschützt. Sie dürfen nicht Ziel von Angriffen sein. Doch die Realität in sogenannten asymmetrischen Konflikten wie in Afghanistan sieht anders aus. Aufständische haben Sanitäter immer wieder unter Feuer genommen. Die Bundeswehr ist schließlich dazu übergegangen, die Rotkreuz-Zeichen an Sanitätsfahrzeugen zu entfernen. Zugleich werden Sanitäter inzwischen auch an schweren Waffen ausgebildet.
Rechtsprechung geändert
![Ein Sanitätsfahrzeug vom Typ Mungo fährt nach dem Lufttransport aus einem CH-53 Hubschrauber der Bundeswehr. Im Vordergrund: Mehrere Soldaten, die sich abgekniet über die Lage orientieren. Ein Sanitätsfahrzeug vom Typ Mungo fährt nach dem Lufttransport aus einem CH-53 Hubschrauber der Bundeswehr. Im Vordergrund: Mehrere Soldaten, die sich abgekniet über die Lage orientieren. © Bundeswehr/Mandt Foto: Mandt](/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/rotkreuz105_v-contentgross.jpg)
Der Sanitätsdienst gilt als waffenloser Dienst, obwohl das Sanitätspersonal bewaffnet ist. Doch die leichten Waffen dienen lediglich dazu, um die anvertrauten Verletzten und sich selbst zu schützen. Regelmäßig wurden bisher Anträge von Sanitätsoffizieren auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt. Doch nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklung in Afghanistan hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden, dass grundsätzlich auch Militärärzte den Kriegsdienst verweigern dürfen.
Die beiden Entscheidungen der höchsten Verwaltungsrichter:
"Weiter so" der Bundeswehr
![Ein gepanzertes Ketten-Sanitätsfahrzeug fährt mit hoher Geschwindkeit durch das Gelände. Aus der Dachluke schaut der Kommandant mit Schutzbrille. Am Arm trägt er eine Rot-Kreuz-Binde. Ein gepanzertes Ketten-Sanitätsfahrzeug fährt mit hoher Geschwindkeit durch das Gelände. Aus der Dachluke schaut der Kommandant mit Schutzbrille. Am Arm trägt er eine Rot-Kreuz-Binde. © Bundeswehr/Burghardt Foto: Burghardt](/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/rotkreuz107_v-contentgross.jpg)
Die Bundeswehr hält auch nach dem höchstrichterlichen Urteil daran fest, dass der Sanitätsdienst ein waffenloser Dienst sei. Inzwischen haben weitere Sanitätsoffiziere Kriegsdienstverweigerungsanträge gestellt. Die Bundeswehr sieht aber keine Notwendigkeit, Konsequenzen aus dem Beschluss der Bundesrichter zu ziehen.
Sanitäter als Infanteristen?
![Zur Befehlsausgabe voll ausgerüstete angetretene Sanitäter. Rücken zur Kamera. Am Arm eine Binde mit dem Rot-Kreuz-Schutzzeichen. Zur Befehlsausgabe voll ausgerüstete angetretene Sanitäter. Rücken zur Kamera. Am Arm eine Binde mit dem Rot-Kreuz-Schutzzeichen. © Bundeswehr/B.Wilke Foto: Wilke](/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/rotkreuz109_v-contentgross.jpg)
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Sanitätern haben sich erheblich verändert. Darauf hat bereits vor drei Jahren ein Referent des Verteidigungsministeriums hingewiesen. Der Titel der Ausarbeitung: Rotes Kreuz im Fadenkreuz?
Mit Blick auf Afghanistan wird für die Sanitäter festgestellt:
Sanitäter keine Lückenbüßer
![Drei Soldaten transportieren einen auf einer Trage liegenden Verwundeten aus einem Hubschrauber. Drei Soldaten transportieren einen auf einer Trage liegenden Verwundeten aus einem Hubschrauber. © Bundeswehr/Bienert Foto: Bienert](/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/rotkreuz111_v-contentgross.jpg)
Der ehemalige Sanitätsinspekteur Karl Demmer geht davon aus, dass das Leipziger Grundsatzurteil Auswirkungen auf die Personallage bei den Sanitätern haben wird. Er kritisiert, dass Sanitäter bei Auslandseinsätzen auch als Ersatz für nicht vorhandene Truppenteile eingesetzt werden. Sanitätspersonal sollte von Kampfhandlungen möglichst freigehalten werden. Demmer fordert zudem, angehende Sanitätsoffiziere frühzeitig über die Realitäten des Dienstes und der Einsätze aufzuklären.
Zum Interview:
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