Sendedatum: 18.03.2012 17:30 Uhr

Betreuungsunterhalt: Drei Jahre und dann Schluss?

Eine Sendung von Astrid Springer

Justitia vor Paragraphen. © imago Foto: Ralph Peters, imago/CTK Photo
Immer wieder kommt es wegen des Betreuungsunterhalts zu Gerichtsverhandlungen.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt: Verlangen Mutter oder Vater über die ersten drei Jahre eines Kindes hinaus Betreuungsunterhalt, dann müssen sie dem Familiengericht nachweisen, dass diese persönliche Betreuung im Interesse und zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Im vergangenen Jahr sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Rechtsprechung zum neuen Betreuungsunterhalt für viel Aufregung. Er hob diverse Entscheidungen auf, in denen die Oberlandesgerichte den Unterhalt länger als drei Jahre gewährt hatten.  

Die Gesetzgebung ist nicht eindeutig

Für die Rechtsprechung und die Anwaltschaft ist das neue Recht eine Herausforderung. Was hat der Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Geschiedene mit kleinen Kindern?

Zu Wort kommen unter anderem eine Mutter und deren Anwältin, die ihren Prozess vor dem BGH verloren haben, die Vorsitzende des Familiensenats beim BGH selbst und die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Frauenforum am Sonntag, 18. März 2012 um 17.30 Uhr auf NDR Info

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | | 18.03.2012 | 17:30 Uhr